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Jacken und Taschen hängen an einer Garderobe einer Kita. (Archiv)

© dpa/Marijan Murat

Gerichtsurteil in Münster: Vier Kilometer zwischen Wohnort und Kita sind zumutbar

Bis zur Kita seien es wenige Minuten mit dem Auto oder Fahrrad, begründet das OVG die Entscheidung. Eltern hatten sich über einen bereitgestellten Kita-Platz beschwert.

Stand:

Eine Autofahrt von rund vier Kilometern zwischen Wohnort und Kitaplatz ist für Eltern und Kind zumutbar. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung vom Freitag.

Die Stadt Münster habe den Betreuungsanspruch eines zweijährigen Kinds mit dem angebotenen Kitaplatz erfüllt. Konkret ging es um eine Entfernung von 4,3 Kilometern per Auto und 3,2 Kilometern mit dem Fahrrad.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte der Stadt im Juni aufgegeben, für das Kind einen Betreuungsplatz bereitzustellen, der innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist. Gegen den bereitgestellten Platz legten die Eltern Beschwerde ein. Die Einrichtung könne nicht zumutbar erreicht werden, argumentierten sie. Unter anderem falle die Fahrt mit dem Auto aus, weil sich das Kind nur unter Schreianfällen anschnallen lasse.

Das OVG entschied, die Stadt habe den Anforderungen der Verwaltungsgerichts hinreichend Rechnung getragen. Grundsätzlich seien alle Transportmittel zu berücksichtigen, die dem Kind und seinen Eltern verfügbar sind. Nach Routenplanung durch einen Internetdienst sei der fragliche Weg per Auto in acht Minuten und mit dem Fahrrad in zehn Minuten zu bewältigen, erklärte das Gericht.

Dass das Kind sich nur widerwillig anschnallen lasse, sei nicht glaubhaft gemacht worden. Denn es entspreche der Lebenswahrscheinlichkeit, dass das Kind bei entsprechender Gewöhnung seinen Widerwillen ablegen werde. Die drei mit der Sache befassten Beschlüsse sind unanfechtbar. (AFP)

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