zum Hauptinhalt
Das Landgericht Braunschweig (Archivbild vom 3. April 2024).

© dpa/Julian Stratenschulte

Haftbefehl aufgehoben: Kein dringender Tatverdacht in Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen

Der Haftbefehl gegen Christian B. im Falle mehrerer Vergewaltigungen wurde aufgehoben. Er bleibt jedoch wegen einer anderen Verurteilung inhaftiert.

Stand:

Gegen den im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann verdächtigen Deutschen Christian B. besteht wegen weiterer angeklagter Taten kein dringender Tatverdacht mehr.

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hob in einem seit Februar laufenden Verfahren wegen dreier Vergewaltigungen von Frauen und zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern den Haftbefehl gegen den 47-Jährigen auf.

Da B. derzeit aber aufgrund einer anderen Verurteilung wegen Vergewaltigung in Strafhaft sitzt, bleibt er weiter im Gefängnis. (dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })