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Bundesarbeitsgericht in Erfurt

© dpa/arifoto UG

Bundesarbeitsgericht: Kündigung von katholischem Chefarzt nach Wiederheirat unwirksam

Ein katholisches Krankenhaus hätte laut Bundesarbeitsgericht einen Arzt nicht entlassen dürfen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht anders entschieden.

Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen seiner Wiederheirat nach Scheidung ist unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch. Der katholische Arzt sei gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden, hieß es zur Begründung.

Der Arzt hatte sich 2008 scheiden lassen und danach erneut standesamtlich geheiratet. Er hatte sich in seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu beachten. Die katholische Klinik sah in der Wiederheirat einen Verstoß gegen diese Grundsätze.

Das Bundesarbeitsgericht hatte die Kündigung bereits 2011 für unwirksam erklärt. Anschließend aber hob das Bundesverfassungsgericht dieses auf, die Karlsruher Richter werteten das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verletzt. Anschließend brachte das Bundesarbeitsgericht den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, und bekam dort recht.

Entsprechend urteilten die Richter des Bundesarbeitsgerichts nun wieder gemäß ihrer ursprünglichen Entscheidung von 2011. Die Klinik habe bei evangelischen oder konfessionslosen Ärzten eine Wiederheirat akzeptiert, deshalb sei der katholische Arzt unzulässig benachteiligt worden. (AFP)

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