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Urteil: Lebenslange Haft für Van-Gogh-Mörder

Der Mörder des niederländischen Islamkritikers und Filmregisseurs Theo van Gogh muss lebenslang ins Gefängnis. Ein Gericht in Amsterdam befand den 27-jährigen Mohammed Bouyeri für schuldig, van Gogh getötet zu haben.

Amsterdam (26.07.2005, 15:06 Uhr) - Die Strafe muss tatsächlich bis zum Tod verbüßt werden: «Lebenslang ist lebenslang, es sei denn, die Königin erweist ihm Gnade», sagte eine Sprecherin des Gerichts. In einem schwer bewachten Justizgebäude ahndete das Gericht damit die spektakulärste Bluttat in den Niederlanden seit der Ermordung des populistischen Politikers Pim Fortuyn im Mai 2002.

Der Vorsitzende Richter Udo Willem Bentinck erklärte Bouyeri für schuldig, van Gogh am 2. November 2004 auf offener Straße in Amsterdam niedergeschossen, auf ihn eingestochen und ihm die Kehle durchtrennt zu haben. Dabei habe der Verurteilte, ein Niederländer marokkanischer Herkunft, aus religiöser Überzeugung gehandelt. «Er ist ein Überzeugungstäter, der van Gogh als Feind des Islam sah», sagte der Richter. Van Gogh hatte mit beleidigenden Äußerungen über den Islam häufig für Empörung in der muslimischen Gemeinschaft gesorgt. «Er wurde gnadenlos abgeschlachtet», sagte der Richter.

Er erinnerte daran, dass Bouyeri noch in seinem letzten Wort nach der Hauptverhandlung vor zwei Wochen gesagt hatte, er würde jederzeit wieder so handeln. Die lebenslange Strafe sei deshalb die einzige Möglichkeit, die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Verurteilt wurde der in einen grauen Umhang und ein «Palästinensertuch» gekleidete Angeklagte auch für versuchten Mord an Polizisten und Passanten bei seiner Verhaftung und für Todesdrohungen gegen die Abgeordnete Ayaan Hirsi Ali, die deswegen Monate lang untertauchen musste.

Bouyeri habe mit terroristischer Zielsetzung gehandelt, erklärte das Gericht. Er habe Angst und Schrecken verbreiten und das politische Leben zerrütten wollen. Die Tat habe in der Bevölkerung Furcht und das Gefühl von Unsicherheit geweckt sowie zu Spannungen und sogar zu Anschlägen auf Moscheen und Islamschulen geführt.

Offen ist nach Auffassung des Gerichts, inwieweit Bouyeri die Unterstützung anderer hatte. Es verwies auf ein «Netzwerk radikaler junger Moslems», zu dem Bouyeri vermutlich gehöre. Es gebe Anzeichen für Hintermänner, doch keine überzeugenden Beweise. Dass Bouyeri Revision einlegt, gilt als unwahrscheinlich, da er es bislang abgelehnt hat, sich in irgendeiner Weise zu verteidigen.

Die Höchststrafe stieß verbreitet auf Zustimmung. Die Mutter des Ermordeten sagte, es sei die einzige gerechte Strafe, und darauf habe die Familie gehofft. Hirsi Alis rechtsliberale Partei VVD bezeichnete das Urteil als Stärkung der Demokratie allgemein und der Abgeordneten selbst. Die Parlamentarierin äußerte sich zunächst nicht. Ihr ebenfalls bedrohter Kollege Geert Wilders begrüßte das Urteil, bedauerte allerdings, dass das Gericht Bouyeri nicht wie vom Staatsanwaltschaft verlangt das aktive und passive Wahlrecht auf Lebenszeit aberkannt hatte. Die Richter waren der Auffassung, davon würde Bouyeri ohnehin keinen Gebrauch machen, da er die demokratische Ordnung ablehne. (tso)

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