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Todesschuss nach Maskenstreit: Mann muss für Tankstellenmord lebenslang in Haft
Vor fast einem Jahr wurde an einer Tankstelle in Idar-Oberstein ein Kassierer erschossen. Nun fiel das Urteil in dem Mordprozess, dem ein Streit um Corona-Regeln zugrunde liegt.
Stand:
Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am Dienstag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Es sah es damit als erwiesen an, dass N. im September 2021 einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht erschossen hatte.
Zudem verurteilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach den 50-jährigen Mario N. wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes. Der Täter hatte für den Revolver keinen Waffenschein.
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Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.
Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte.
Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Frage nach der Täterschaft hatte bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war.
Der Angeklagte hatte gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat.
Strittig blieb dagegen, ob der 50-Jährige aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke gehandelt hat und ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Für die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen hat, steht dies zweifelsfrei fest.
Der Angeklagte hatte in seiner letzten Erklärung vor der Urteilsverkündung noch einmal betont, wie sehr ihm die Tat leid tue. (dpa)
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