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Polizisten im Einsatz an einer Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg.

© AFP/DANIEL ROLAND

Nach Femizid an Ex-Freundin in gemeinsamer Schule: 18-Jähriger steht wegen Mordes vor Gericht

In einer Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg ermordete ein 18-Jähriger im Januar seine Ex-Freundin. Zuvor hatte er sie bereits körperlich angegriffen. Jetzt beginnt der Prozess.

Stand:

Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot muss sich ein 18-Jähriger vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. Der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, hat am Vormittag begonnen, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte.

Der junge Mann soll laut Anklage am 25. Januar mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben – unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die junge Frau starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum. Im Vorfeld der Tat hatte der Angeklagte seine Ex-Partnerin bereits körperlich angegriffen.

Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutschen zudem gefährliche Körperverletzung vor. Der mutmaßliche Täter war nach dem Tod der Schülerin mit dem Auto in Richtung Norddeutschland geflohen.

Dort stieß er – verfolgt von der Polizei – mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten angegriffen haben.

Körperverletzung im Vorfeld der Tat

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Regelung betrifft sowohl die Anklageverlesung als auch die Urteilsverkündung, wie das Gericht bereits im Vorfeld mitgeteilt hatte.

Grund dafür sei, dass ein Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Für das Verfahren hat das Gericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 15. August gerechnet. (dpa)

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