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Ein Polizist steht vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts.

© dpa/Uli Deck

Update

Nach Steinwurf aufs Bundesverfassungsgericht: Beschuldigter zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt

Er bewarf offenbar sowohl Kanzleramt und Innenministerium als auch das Bundesverfassungsgericht. Für Letzteres ist der 48-Jährige nun wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden.

Stand:

Nach Steinwürfen unter anderem auf das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist der Tatverdächtige am Dienstag zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Karlsruhe sprach den Mann wegen des Steinwurfs auf das Gerichtsgebäude am Dienstag in einem beschleunigten Verfahren der Sachbeschädigung schuldig, wie das Gericht mitteilte.

Das Urteil ist demnach rechtskräftig. Der Verurteilte, der sich zwischenzeitlich im Gewahrsam befand, kam anschließend wieder auf freien Fuß.

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, warf der Mann einen mit Fäkalien beschmutzten Stein auf das Gebäude, in dem das höchste Gericht der Bundesrepublik sitzt. Es handele sich bei dem Angreifer um den 48-jährigen Syrer Sakr B. Er soll außerdem am Innenministerium in Berlin eine Panzerglasscheibe zerstört und einen Beutel gefüllt mit Fäkalien und einem Stein gegen die Fassade des Amtssitzes von Bundeskanzler Olaf Scholz geschleudert haben.

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Der Angeklagte gestand den Angaben zufolge die Tat vor dem Amtsgericht. Zudem räumte er auch die Steinwürfe am Bundeskanzleramt und am Bundesinnenministerium in Berlin ein. Er erhielt in beiden Fällen ebenfalls Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, die gesondert verfolgt werden. Als Motiv für seine Taten gab der Angeklagte demnach an, er habe damit Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.

Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge war der Mann nach der Attacke auf das Kanzleramt am Sonntag festgenommen worden. Anschließend soll er aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden sein. Der 48-Jährige müsste sich also anschließend mehr oder weniger direkt auf den Weg nach Karlsruhe gemacht haben. Denn der Angriff dort erfolgte demnach bereits einen Tag später, am Montag gegen 13:30 Uhr.

Laut „Bild“ wird Sakr B. aktuell von den Staatsanwaltschaften Köln und Osnabrück gesucht. Auch das Amtsgericht Mannheim ließ den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben. Polizeibekannt soll er wegen zwei Leistungserschleichungen und Widerstand gegen Polizeibeamte sein. Nach Deutschland soll er 2015 gekommen sein. Eine Anerkennung als Flüchtling habe er bisher nicht bekommen, heißt es in dem Bericht. (lam, AFP, Tsp)

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