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Bundespolizisten gehen durch den Hauptbahnhof in München (Symbolbild).

© dpa/Sven Hoppe

Nur mit T-Shirt bekleidet: Vater vergisst zweijähriges Kind im Fahrradanhänger

An einem Bahnhof in Karlsruhe hat ein Vater sein Kind zurückgelassen. Der zweijährige Junge wurde von der Polizei etwa fünf Stunden später schlafend gefunden.

Stand:

Ein Vater hat in Karlsruhe die Polizei um Hilfe gebeten, um sein zweijähriges Kind in einem Fahrradanhänger wiederzufinden. Der 37-Jährige habe sich nicht mehr erinnern können, wo er sein Rad mit Anhänger und Sohn abgestellt hatte, teilte die Bundespolizei mit.

Die Auswertung von Videokameras habe ergeben, dass der Mann in den frühen Morgenstunden des Donnerstags den Karlsruher Hauptbahnhof mit einem Fahrrad und Anhänger verlassen hatte. Die Beamten konnten den Weg des Vaters zum eine Gehminute entfernten Albtalbahnhof rückverfolgen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei.

Dort sei das Kind im Anhänger schlafend gefunden worden. Der Junge war zu dieser Zeit lediglich mit einem T-Shirt bekleidet, die Füße waren mit einer Decke zugedeckt. Das Kleinkind sei unversehrt gewesen.

Wie sich weiter herausstellte, habe der Mann gegen 5.40 Uhr am Karlsruher Albtalbahnhof den Fahrradanhänger mit seinem Kind abgestellt. Um 7 Uhr habe er dann eine S-Bahn in Richtung Germersheim in Rheinland-Pfalz bestiegen.

Sozialdienst informiert – keine Grundlage für Drogentest

Zwei Stunden später sei er mit einer Bahn zum Hauptbahnhof Karlsruhe zurückgekehrt. Gegen 10.30 Uhr sei er schließlich auf der Polizeiwache am Hauptbahnhof Karlsruhe aufgetaucht, um zu melden, dass er sein Kind nicht wiederfinden könne.

Weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien, konnten die Beamten keinen Drogentest veranlassen, sagte die Sprecherin. Darüber, was die Gedächtnislücke des Vaters auslöste, wollte die Sprecherin keine Angaben machen. Der Mann wohne nicht in Karlsruhe.

Die Bundespolizei verständigte demnach den Sozialdienst. Dieser begleitete den Vater zum Jugendamt. Anschließend wurde das Kind an andere Familienangehörige übergeben. (dpa)

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