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Ein Hinweisschild am Paradiesstand in Düsseldorf weist auf die Gefahren beim Schwimmen im Rhein hin.

© dpa/Christoph Reichwein

Reaktion auf etliche Todesfälle durch Ertrinken: Düsseldorf verbietet ab heute das Baden im Rhein – 1000 Euro Strafe drohen

Die Metropole in NRW will verhindern, dass noch mehr Menschen ertrinken. Schon wer knöcheltief im Wasser steht, muss mit Strafe rechnen. Der Rhein fließt auf 42 Kilometern durch die Stadt.

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Der Sommer 2025 in Deutschland ist zurück, Temperaturen über 30 Grad locken in weiten Teilen der Republik viele Menschen in die Freibäder, Seen und Flüsse. Besonders letztere gelten bei Experten als besonders gefährlich. Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) starben in den ersten sieben Monaten des Jahres 85 Menschen in deutschen Flüssen. 2024 ertranken nach DLRG-Angaben allein in Nordrhein-Westfalen mindestens 25 Menschen in Flüssen.

Auch im Rhein sind in diesem Jahr wieder etliche Personen ertrunken, so Anfang Juli ein kleiner Junge, der bei Düsseldorf abtrieb und dem trotz einer dramatischen Rettungsaktion nicht geholfen werden konnte.

Die Stadt Düsseldorf reagiert nun und setzt ein angekündigtes Badeverbot in dem Fluss um, wie die Verwaltung mitteilte. Die Verordnung gilt demnach ab Donnerstag für das gesamte Stadtgebiet entlang des Rheinufers.

Das Badeverbot ist dabei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht.

Stephan Keller, Düsseldorfs Oberbürgermeister (CDU)

Wer gegen das Badeverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen. Bereits das Betreten des Flusses in mehr als knöcheltiefem Wasser ist untersagt. Der Rhein fließt auf einer Länge von 42 Kilometern durch das Stadtgebiet der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt.

Mit der Maßnahme will die Stadt die Zahl der Badeunfälle im Rhein senken. „Das Badeverbot ist dabei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht“, sagte Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU).

Er appellierte erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden: „Denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich!“

Das Verbot auf der gesamten Rheinstrecke zu kontrollieren, hatte Keller schon in der vergangenen Woche als „Problem“ bezeichnet. Das Ordnungsamt soll das Verbot mit Stichpunktkontrollen und in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei kontrollieren, so Keller.

Ordnungsdezernent Christian Zaum (ebenfalls CDU) verweist darauf, dass das Problem des Badens im Rhein nicht an kommunalen Grenzen Halt mache. „Wir zählen darum auch auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums und des Bundes, der für Wasserstraßen zuständig ist, um weitere Badeunfälle zu verhindern“, so Zaum.

Das angekündigte hohe Bußgeld von bis zu 1000 Euro soll vor allem einen Abschreckungseffekt haben, erläuterte ein Stadtsprecher dem WDR. „Wenn sich jemand nur die Jeans hochkrempelt und mal den großen Zeh ins Wasser hält, gibts vielleicht nur ‘ne mündliche Ermahnung. Anders als bei jemandem, der in Badehose klatschnass aus dem Fluss steigt“, so der Sprecher weiter.

Wie hoch die Sanktionen letztlich ausfallen, hänge von der jeweils konkreten Situation ab, die die Kontrollstreifen vorfinden.

Düsseldorf warnt eindringlich vor Baden im Rhein

Die Verwaltung verweist darauf, dass der Rhein ein stark befahrener, schiffbarer Fluss mit tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen sei. Das Baden im Rhein stelle daher auch für geübte Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar. Die unvorhersehbaren Gefahren bestünden bereits im unmittelbaren Uferbereich.

Auch Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, könnten dabei von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. Gefährdet seien dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfer und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen zu Hilfe kommen.

Wie gefährlich es am Rhein zum Beispiel für Kleinkinder werden kann, zeigt ein DLRG-Video der Ortsgruppe Dinslaken: Ein vorbeifahrendes Schiff erzeugt einen Sog und Wellenschlag, der eine Puppe in den Fluss reißt:

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Immer wieder sei es entlang des Rheins und speziell auf Düsseldorfer Stadtgebiet zu Badeunfällen gekommen, teilweise mit tödlichem Ausgang, so die Verwaltung. Anfang Juli hatte die Landeshauptstadt darum den Bund aufgefordert, ein Badeverbot für den Rhein zu verhängen. Das Innenministerium habe im Zuge der Abstimmungen bestätigt, dass Düsseldorf hier eigenständig ein Badeverbot erlassen könne.

Als Baden im Sinne der Verordnung gilt der neuen Düsseldorfer Verordnung zufolge bereits das „planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser“.

Gestattet ist demnach das „kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei“.

In Düsseldorf sei das geplante Verbot Teil eines ganzen Maßnahmenpakets, um weitere Badeunfälle im Rhein nach Möglichkeit zu verhindern, so die Stadt.

Auch fest installierte Metallschilder mit hoher Signalwirkung, intensive Warnungen über die sozialen Medien, digitale Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet sowie ein Flyer und Broschüren mit Warnhinweisen zum Selbstausdrucken für interne und externe Einrichtungen sollten dazu beitragen, über die Gefahren des Badens im Rhein aufzuklären.

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