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In der Nähe dieses Gebüsches in Mülheim soll eine junge Frau von einer Gruppe Jugendlicher sexuell missbraucht worden sein.

© Roland Weihrauch/dpa

Nach Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Richterbund ist gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Kinder sollen in Mülheim eine Frau vergewaltigt haben, auch 12-Jährige sind im Verdacht. Aus diesem Anlass gibt es eine Diskussion über die Strafmündigkeit.

Der Deutsche Richterbund hat sich gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern ausgesprochen. „Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf“, teilte der Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt.

„Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt“, sagte Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund spricht sich auf Anfrage deutlich gegen einen solchen Schritt aus. Vielmehr sei das Jugendamt gefordert, zu reagieren und sich die Ursachen für das Verhalten des Kindes im Einzelfall anzuschauen, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn.

Auch Richterbund-Chef Gnisa bekräftigte, der Staat habe in solchen Fällen heute schon über die Jugendämter und die Familiengerichte die Möglichkeit einzuschreiten.

Nach einer Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr gelten drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige als dringend tatverdächtig. Angesichts dessen war unter anderem vom Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Forderung laut geworden, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre herabzusetzen. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland generell nicht strafmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden. (dpa)

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