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Ein Fahnder wertet auf diesem Archivbild Dateien mit Kinderpornos aus.

© Peter Förster/dpa

Schlag gegen Kinderpornografie: Rund 50 Verdächtige in Hessen und Baden-Württemberg

Die Polizei findet Dateien, die schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Babys und Kleinkindern zeigen. Die Verdächtigen sind zwischen 17 und 60 Jahre alt.

Stand:

In Baden-Württemberg und Hessen hat die Polizei Razzien wegen des Besitzes von Kinderpornografie durchgeführt. Nach Angaben der Ermittler in den beiden Bundesländern richtet sich der Verdacht gegen insgesamt rund 50 Verdächtige im Alter von 17 bis 60 Jahren. Es handelte sich demnach um Schwerpunktaktionen, bei denen es keine direkten Verbindungen zwischen den verschiedenen Fällen gab.

In Hessen wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main und des Landeskriminalamts vom Donnerstag über einen Zeitraum von drei Tagen 32 Anschriften durchsucht. Dort gibt es 35 Verdächtige, bei denen insbesondere Computer und Datenträger beschlagnahmt wurden.

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Die Verdächtigen sollen sich fast zwei Jahre lang über das Internet Dateien besorgt haben, die schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern zeigen. Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler Computer und Datenträger sicher, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden am Donnerstag gemeinsam mitteilten.

Insgesamt wurden von Montag bis Mittwoch 32 Objekte durchsucht. Im Einsatz waren dabei knapp 300 Beamte. Die Ermittler waren den Beschuldigten durch den Hinweis des Betreibers eines Filhosting-Dienstes auf die Spur gekommen.

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Das im Ausland ansässige Unternehmen hatte die deutschen Behörden auf die öffentlichen Links und die Zugriffe auf die dort hinterlegten Dateien aufmerksam gemacht. Diese sollen sich den Ermittlungen zufolge zwischen Oktober 2017 und September 2019 ereignet haben.

In Baden-Württemberg richteten sich die Durchsuchungsmaßnahmen gegen 17 Beschuldigte, wie die Polizei in Ulm mitteilte. Demnach wurden bei Wohnungsdurchsuchungen auch dort Beweismittel wie etwa Computer und Mobiltelefone beschlagnahmt. Die Ermittlungen gegen die Verdächtigen liefen dort bereits seit Anfang des Jahres. Für den Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli dieses Jahres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. (AFP, dpa)

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