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Prozessauftakt: Schulamokläufer gesteht Tat - kein Mitleid

Zu Beginn des Prozesses um den Amoklauf von Ansbach hat der 19 Jahre alte Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Bei der Tat am 17. September 2009 waren zwei Schülerinnen schwer verletzt worden, zahlreiche weitere Schüler und einige Lehrerinnen erlitten Brandverletzungen durch Molotow-Cocktails.

Der 19-jährige Georg R. habe eingeräumt, dass er eine unbestimmte Zahl von Schülern umbringen wollte, berichtete ein Justizsprecher am Donnerstag aus der nicht-öffentlichen Verhandlung. Georg R. war im September 2009 mit Brandsätzen und einem Beil bewaffnet in das Ansbacher Gymnasium Carolinum gestürmt. Bei der Attacke wurden 15 Menschen verletzt. Polizisten stoppten den damaligen Abiturienten auf der Jungentoilette mit drei Schüssen.

Nach Angaben des Justizsprechers korrigierte Georg R. vor der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach nur wenige Details der Anklage. So habe er die zum Tatort geeilten Polizisten nicht töten wollen, sondern gehofft, sie würden ihn erschießen. Zuvor hatte der Amokläufer versucht, sich selbst umzubringen. Erste Selbstmordgedanken soll Georg R. bereits in der neunten Klasse gehabt haben.

Kein Mitleid mit den Opfern

Bei der Tat empfand der Schüler kein Mitleid mit seinen Opfern. "Er habe sie nicht als Menschen, nicht als lebenswerte Geschöpfe empfunden", berichtete der Justizsprecher. Bei seiner derzeitigen Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung strebe er das Ziel an, Mitleid zu empfinden.

Der Staatsanwalt warf dem bei der Tat 18-Jährigen unter anderem versuchten Mord in 47 Fällen vor. Die Anklage stuft den Täter als gefährlich für die Allgemeinheit ein. Es sei zu erwarten, dass er weitere schwere Verbrechen begehen werde, sagte Staatsanwalt Jürgen Krach.

Kurz nach Beginn des Prozesses hatte das Gericht die Öffentlichkeit für einen Großteil der Verhandlung ausgeschlossen. Dieses Vorgehen sei "zum Schutz des Angeklagten und der wegen ihm sonst drohenden Nachteile für seine persönliche und soziale Entwicklung geboten", begründete Richter Bernd Rösch die Entscheidung. Dem 19-Jährigen, dem Gutachter eine psychische Krankheit bescheinigen, drohe sonst eine Bloßstellung mit gravierenden Folgen.

Weitere Konsequenzen aus Amokläufen gefordert

Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) appellierte unterdessen an die Politik, die nach den Amokläufen von Winnenden und Ansbach angekündigten Präventionsmaßnahmen endlich umzusetzen. "Wir haben weltweit eines der schärfsten Waffengesetze, allerdings gibt es weder auf Bundesebene noch in Bayern eine zentrale Erfassung aller Schusswaffen", teilte Landesvorsitzender Hermann Benker mit.

Nach Ansicht des Gewaltforschers Jens Hoffmann zeichnet sich bei Amoktaten eine beunruhigende Entwicklung ab: "Wir haben eine massive Zunahme und einen Ansteckungseffekt", sagte der Psychologe der "Frankfurter Rundschau". Besorgniserregend sei dabei vor allem, dass Täter inzwischen eine gewisse Verehrung erfahren. Auch Georg R. hatte nach eigenen Angaben andere Amokläufer für ihren "geraden klaren Weg" bewundert. (dpa/ddp)

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