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Bundesgerichtshof: Sexstraftäter bleibt auf freiem Fuß

Ein seit seiner Haftentlassung im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebender Sexualtäter bleibt in Freiheit. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mann nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann, obwohl Gutachter ihn weiter für gefährlich halten.

Der als rückfallgefährdet eingestufte Sexualstraftäter Karl D. aus Heinsberg in Nordrhein-Westfalen bleibt weiter in Freiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Mittwoch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Hierfür gebe es keine rechtliche Grundlage.

Der heute 58-jährige Karl D. hatte wegen der Vergewaltigung von drei 14- und 15-jährigen Mädchen insgesamt fast 20 Jahre im Gefängnis gesessen. Für seine zweite Tat hatte er extra einen VW-Bus präpariert und zwei junge Tramperinnen mitgenommen. Er vergewaltigte und quälte die beiden Mädchen mehrere Stunden lang. Das Landgericht München II verurteilte ihn 1995 zu 14 Jahren Haft, sah aber davon ab, eine anschließende Sicherungsverwahrung zu verhängen. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt; nach Einschätzung eines Sachverständigen sei die Gefahr weiterer schwerer Straftaten gering, hieß es zur Begründung.

Vor Ablauf der Haft beantragte die Staatsanwaltschaft dann eine sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung. Ein neues Sachverständigengutachten stufte D. nun doch als Gefahr für die Allgemeinheit ein. Wie zuvor schon das Landgericht wies nun aber auch der BGH den Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

Nachträglich könne die Sicherungsverwahrung nur verhängt werden, wenn während der Haft neue Tatsachen bekannt werden, die dies rechtfertigten. Hier aber lägen keinerlei neue Tatsachen, wie etwa ein besonders rüdes Verhalten im Gefängnis, vor. Der neue Gutachter habe lediglich alte und bekannte Tatsachen anders bewertet. Auf dieser Grundlage lasse das Gesetz und auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung nicht zu.

Der 58-Jährige lebt seit seiner Entlassung bei seinem Bruder. Der Ex-Häftling wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Bürger protestieren täglich gegen den Mann.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird Karl D. in Heinsberg weiter rund um die Uhr bewacht. "Wir haben keine andere Möglichkeit. Wir werden die Observationsmaßnahmen in der Art und in dem Umfang wie bisher weiter fortsetzen", sagte der Kreisdirektor Peter Deckers. Es gebe keine Alternative, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. (smz/AFP/dpa/ddp)

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