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Risiko Operation. In der Chirurgie lassen sich am häufigsten Behandlungsfehler nachweisen.

© Jan-Peter Kasper/dpa

Statistik des Medizinischen Dienstes: Behandlungsfehler vor allem in der Pflege

Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler in Deutschland ist laut den gesetzlichen Krankenkassen zurückgegangen. Es gibt allerdings immer wieder leicht vermeidbare Fehler.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr etwas weniger Behandlungsfehler in deutschen Kliniken und Arztpraxen festgestellt als im Vorjahr. Nach Patienten-Beschwerden wurden 13 519 Gutachten geschrieben und dabei in 3337 Fällen Fehler und Schäden bestätigt, wie der Medizinische Dienst der Kassen am Dienstag mitteilte. Im Jahr 2016 hatte es 3564 solcher Fälle gegeben. Tatsächlich auch Ursache für Schädigungen waren Fehler nun in 2690 Fällen. Zwei Drittel aller Vorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern.

Am häufigsten bestätigte sich ein Verdacht auf Behandlungsfehler laut Kassen-Statistik in der Pflege, der Zahnmedizin und der Frauenheilkunde. In der Pflege wiesen die Sachverständigen fast in der Hälfte der Fälle (49,8 Prozent) Fehler nach. Der Dekubitus - ein Druckgeschwür, das durch das sogenannte Wundliegen entsteht - führt die Liste der vermeidbaren Fehler an.

Rückschlüsse auf besondere Fehleranfälligkeit bei der Pflege im Krankenhaus oder in Heimen will der Medizinische Dienst daraus aber nicht ziehen. Fehler in der Pflege seien besonders leicht ersichtlich und könnten entsprechend leicht erkannt werden, erklärte die Expertin Astrid Zobel. Man könne aus den Daten nicht ableiten, dass die Pflege besonders schlecht wäre.

Stefan Gronemeyer, Vize-Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes kritisiert, dass generell immer wieder die gleichen und vermeidbaren Fehler zu sehen seien, die nie passieren dürften „vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten.“

Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Krankenkassen melden, die dann Gutachten in Auftrag geben. Als Fehler gilt, wenn eine Behandlung nicht dem anerkannten Standard entsprechend angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht ist. Der Medizinische Dienst der Kassen wies darauf hin, dass es keine für ganz Deutschland repräsentativen Daten zu Behandlungsfehlern gibt. Nötig sei daher eine Meldepflicht wie für Arbeitsunfälle üblich. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte insbesondere mit Blick auf die Pflege ein Melderegister, das darüber hinaus aber nicht nur ärztliches Versagen erfassen soll. „Für den Betroffenen ist egal, ob dies durch den Arzt oder eine Pflegekraft geschieht“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Schließlich leidet er darunter.“

Die Ärzteschaft, die eigene Beschwerdestellen hat, berichtete bereits Anfang April über ihre Bilanz für 2017. Die Zahl der festgestellten Fehler ging dort demnach leicht auf 2213 bestätigte Fälle zurück. (dpa, epd, Tsp)

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