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Flugsicherheit: Strenge Regeln für Parfum, Lippenstift und Getränke

Fluggäste in Deutschland und den anderen EU-Ländern müssen ab dem 6. November neue komplizierte Sicherheitsvorschriften für das Handgepäck beachten. Ein Überblick.

Wann und wo greifen die neuen Regeln?

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 6. November auf allen Flügen, die in der EU starten sowie in der Schweiz, Norwegen und Island "bis auf weiteres".

Was ist beim Packen zu beachten?

Die Flüssigkeiten müssen in Behältnissen verpackt sein, die je maximal 100 Milliliter, als 0,1 Liter, fassen. Die Fläschchen oder Tuben müssen dann in einen durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel, der maximal einen Liter fassen darf.

Welche Flüssigkeiten sind betroffen?

"Flüssigkeiten" sind nach den neuen EU-Regeln nicht nur Getränke oder Parfums, sondern auch alle Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle, Cremes, Deoroller und Zahnpasten. Wichtig für weibliche Reisende: Laut EU-Kommission fallen auch Lippenstifte oder Lipgloss darunter. Auch Brotaufstriche sind tabu.

Wo erhalte ich die nötigen Plastikbeutel?

An vielen Flughäfen werden Geschäfte Plastikbeutel mit Reißverschluss vorrätig halten. Um Schlangen zu vermeiden, sollten Reisende die Tüten aber bereits zu Hause packen. Erlaubt sind Standard-Gefrierbeutel, wie sie jeder Supermarkt führt. Nicht erlaubt sind dagegen einfache Plastikbeutel, die mit einem Gummiband verschlossen werden.

Wie wird das Gepäck kontrolliert?

Die Beutel mit den Flüssigkeiten müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Es steht im Ermessen der Beamten, ob sie die Behälter öffnen oder röntgen. Das Bundesinnenministerium rät, alle Flüssigkeiten, die nicht zwingend ins Handgepäck müssen, in den großen Koffer zu packen und vorher einzuchecken.

Welche Ausnahmen gibt es?

Babynahrung, Medikamente oder Insulin und Säfte für Diabetiker dürfen auch weiterhin ohne Mengenbeschränkung an Bord und müssen auch nicht in den Plastikbeutel. Das Innenmisterium empfiehlt, für Medikamente ein ärztliches Attest oder einen Ausweis bereitzuhalten, der den Sicherheitsbeamten die Notwendigkeit glaubhaft macht.

Kann ich weiter Parfum oder Alkohol beim Duty-Free-Shop kaufen?

Ja. Alle Duty-Free-Produkte, die nach dem Sicherheitscheck gekauft werden, dürfen weiter an Bord. Parfums oder Alkohol werden aber von den Geschäften in "manipulationssicheren Taschen" versiegelt, die vor dem Flug nicht mehr geöffnet werden dürfen. An die Tüte gehört der Kaufbeleg. Es dürfen nur Produkte an Bord, die am gleichen Tag gekauft wurden.

Ist ab Montag mit Verzögerungen zu rechnen?

Ja. Die Flughäfen rechnen mit erheblich längeren Kontrollen. Reisende sollten frühzeitig kommen und Geduld mitbringen. (Von Stephanie Lob, AFP)

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