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Urteil gegen 27-Jährigen: Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff von Illerkirchberg
Mehr als ein halbes Jahr nach dem Mord an zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist nun das Urteil gefallen. Ob der Eritreer abgeschoben wird, ist noch offen.
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Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen.
Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam. In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen.
Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt
Das Gericht sieht gleich mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke und das des Ermöglichens einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag nach der Urteilsbegründung am Landgericht Ulm. Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, wollte nach Auffassung des Gerichts eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten.
Die besondere Schwere der Schuld begründet das Gericht unter anderem mit dem besonders verwerflichen Vorgehen des Täters. Der Angeklagte habe die beiden Mädchen auf dem Schulweg getäuscht, sie noch gegrüßt und dann zunächst das weiter von ihm entfernte Mädchen völlig unvermittelt attackiert, erläuterte der Richter am Dienstag vor dem Landgericht Ulm. Er habe keinerlei Risiko eingehen wollen. Auch habe er noch nicht mal geprüft, wie die Mädchen reagierten.
Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erst mal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin am Dienstag am Landgericht Ulm.
„Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland“, sagte sie. „Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.“ Die Verteidigerin des Mannes hatte vor einer Woche vor Gericht erklärt, dass er keine Einwände gegen eine Abschiebung habe. (dpa)
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