zum Hauptinhalt
Manfred Genditzki vor dem Landgericht München II.

© Omago/Sven Simon

Update

Angeklagter saß 13 Jahre in Haft: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch in Prozess um „Badewannenmord“

Der Hausmeister Manfred Genditzki saß 13 Jahre im Gefängnis – für eine Tat, die er stets bestritten hatte. Nach seinem jahrelangen Kampf wurde der Fall neu aufgerollt.

| Update:

Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannenmord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer.

„Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?“ - das sei die entscheidende Frage, sagte Schönauer. Und diese Frage sei nun einmal nicht zweifelsfrei mit Ja zu beantworten. Möglich sei laut einem biomechanischen Gutachten, dass die Seniorin, die Genditzki ermordet haben soll, schlicht in die Wanne stürzte, sich den Kopf anschlug und ertrank.

Der 62-Jährige, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Wir rechnen mit einem Freispruch.

Verteidigerin Regina Rick

Er hat die Vorwürfe stets bestritten, der Tag seiner Verhaftung sei für Gendiktzki der „Tag seiner persönlichen Zeitenwende“ gewesen, sagte sein Anwalt Klaus Wittmann in seinem Schlussplädoyer.

Das Urteil wurde nach zwei Revisionen schließlich rechtskräftig. Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall neu aufgerollt - was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten.

Der Prozess sei „vor allem ein Sachverständigenprozess“ gewesen, sagte Staatsanwalt Schönauer. Und diese hätten auf Erkenntnisse zurückgreifen können, die es in den vergangenen beiden Prozessen noch nicht gegeben habe. Die Wissenschaft habe sich seither sehr weiterentwickelt.

„Wir rechnen mit einem Freispruch“, hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie geht davon aus, dass die alte Dame schlicht einen Unfall hatte und sich den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte. An diesem Freitag (7. Juli) könnte das Urteil fallen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false