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Panorama: Was geschah in der „Tosa-Klause“?

Seit sieben Monaten wird über den Mord an dem fünfjährigen Pascal verhandelt – er bleibt verschwunden

Saarbrücken - Das grausame Verbrechen an dem fünfjährigen Pascal stellt die Justiz vor eine Herkules-Aufgabe. Ein Ende des Prozesses vor dem Schwurgericht Saarbrücken ist überhaupt nicht abzusehen. Das teure Mammut-Verfahren, in dem seit sieben Monaten zwei Mal in der Woche gegen 13 Angeklagte verhandelt wird, ist derzeit wegen Krankheit eines Angeklagten unterbrochen. Nach einer Prozesspause soll es am 9. Mai weitergehen. Wird der Angeklagte nicht rechtzeitig gesund, erwägt das Gericht, sein Verfahren von den anderen abzutrennen, um nicht das gesamte Verfahren zu gefährden.

Zwei Umstände machen das Verfahren schwer. Das Opfer ist spurlos verschwunden. Es können deshalb am Opfer selbst keine Untersuchungen vorgenommen werden, die einen Aufschluss über das Verbrechen geben. Zweitens: Bei den Angeklagten handelt es sich großteils um labile, beeinflussbare Personen mit sehr geringer Intelligenz, deren Aussagen widersprüchlich sind. Bisher liegen insgesamt drei Geständnisse vor, die aber nicht nur widersprüchlich sind, sondern zum Teil auch widerrufen wurden. Danach soll der fünfjährige Pascal am 30. September 2001 im Hinterzimmer der „Tosa-Klause“ von mehreren Männern vergewaltigt und dabei getötet worden sein. An den vergangenen Prozesstagen vor der Unterbrechung wurden in mühsamer Kleinarbeit die Vernehmungsprotokolle der Polizei verlesen und die Beamten dazu befragt. Einige Angeklagte und ihre Verteidiger hatten den Vorwurf erhoben, die vorliegenden Geständnisse seien erzwungen worden. Bei der Vorführung eines Videos, das bei der Vernehmung einer der Angeklagten im Beisein ihrer Anwältin gemacht wurde, war davon aber nichts festzustellen.

Einer der Pflichtverteidiger drohte kürzlich an, sein Mandat niederzulegen, weil das Land mit der Auszahlung seiner Honorare weit im Rückstand sei. Die wurden offenbar noch am selben Tag angewiesen, denn würde einer der zahlreichen Prozessbeteiligten ausscheiden, droht die Gefahr, dass der Prozess wiederholt werden muss.

Der schleppende Verlauf des Prozesses geht ins Geld. An jedem Prozesstag muss das Land 18 Pflichtverteidiger (Tageshonorar zwischen 300 und 800 Euro), vier Sachverständige sowie Schöffen und Zeugen bezahlen. Bis zu 60 Polizeibeamte und 20 Justizangestellte sind an zwei Prozesstagen pro Woche im Einsatz. Pro Prozesstag kommen leicht Kosten von 10000 Euro und mehr zusammen.

Unterdessen werden in der Öffentlichkeit immer wieder neue Theorien ausgebreitet, welches Schicksal der fünfjährige Pascal nach seinem Verschwinden erlitten haben soll. Der Anwalt von Pascals Vater, der als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, äußerte in „Bild“ den Verdacht, der kleine Junge sei in einem Sanierungsgebiet gegenüber der „Tosa-Klause" einbetoniert worden. Trotz intensiver Suche wurde die Leiche bisher nicht gefunden. Ein 37-jähriger Mann hatte in dieser Woche versucht, die „Tosa-Klause" anzuzünden und zuvor Flugblätter verteilt, auf denen er „Rache für Pascal" forderte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

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