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Vincent Lambert und seine Mutter im Krankenhaus (Archivbild).

© dpa

Wachkoma-Patient in Frankreich: Weg für Behandlungs-Stopp Lamberts ist frei

Nach einem Unfall liegt der Franzose Vincent Lambert in einer Art Wachkoma. Nun scheint die Entscheidung gefallen zu sein, ob er leben oder sterben soll.

Frankreichs bekanntester Wachkoma-Patient Vincent Lambert kann nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun wohl doch bald sterben. Frankreichs höchstes Gericht hat am Freitag den Weg für einen erneuten Behandlungs-Stopp freigemacht. Für ein Ende der Behandlung gebe es ab sofort kein rechtliches Hindernis mehr, sagte der Anwalt von Lamberts Ehefrau, Patrice Spinosi, nach der Verhandlung vor TV-Kameras. Der Anwalt der Eltern drohte rechtliche Schritte gegen Lamberts Arzt an, sollte die Behandlung gestoppt werden.

Der Entscheidung des Kassationsgerichts geht ein dramatisches rechtliches Tauziehen durch alle Instanzen voraus. Erst im Mai war die Behandlung von Lambert gestoppt worden. Wenige Stunden später jedoch ordnete ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme an. Der Kassationshof hat diese Entscheidung nun aufgehoben und festgestellt, dass das Berufungsgericht nicht zuständig war.

Der heute 42-jährige Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand. Die katholischen Eltern wollen den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten. Sie scheiterten in Frankreich immer wieder vor Gericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten. Lamberts Ehefrau will ihren Mann „in Würde gehen lassen“. Lambert habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine entsprechende Patientenverfügung von Lambert gibt es allerdings nicht.

Berechtig, Pflege zu beenden

Das Krankenhaus Reims, in dem Lambert untergebracht wurde, ist nach der Entscheidung des Gerichts nun berechtigt, die Pflege von Lambert zu beenden. „Ich denke, dass das Universitätsklinikum Reims entschlossen ist, die Behandlung einzustellen, und ich denke, dass es dies tun wird“, sagte Lamberts Neffe François, der auf Seiten der Ehefrau steht, dem Sender Franceinfo.

Der Anwalt von Lamberts Eltern reagierte auf die Entscheidung des Gerichts mit einer massiven Drohung. Man werde den behandelnden Arzt wegen Mordes vor Gericht bringen, sollte er die Behandlung beenden, sagte Jérôme Triomphe laut französischer Nachrichtenagentur AFP.

Ein vegetativer Zustand, eine Art Wachkoma - das heißt in der Regel, dass Patienten zwar die Augen offen haben und wach erscheinen, aber keinen Gegenstand fixieren und auch nicht mit Sprache oder Bewegungen auf äußere Einflüsse reagieren. Das Stammhirn ist aber noch aktiv, Blutdruck, Atmung und viele Reflexe werden weiter geregelt.

Der tragische Fall hat nicht nur Lamberts Familie zerrissen, sondern spaltet ganz Frankreich. Politik und Kirche hatten sich zuletzt auf höchster Ebene eingeschaltet. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte im Mai betont, sich nicht in den Fall einmischen zu wollen und die Entscheidung der Gerichte zu akzeptieren. Der Vatikan sicherte Lambert das Gebet des Papstes und der gesamten Kirche zu. Der Patient dürfe nicht aufgegeben werden, die Kontinuität der Betreuung sei eine unausweichliche Pflicht, hieß es.

In Deutschland und Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig. (dpa)

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