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Der deutsche Rockmusiker Gil Ofarim betritt vor einem seiner Anwälte den Saal des Landgerichts in Leipzig. Hier läuft der Prozess gegen Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.

© dpa/Hendrik Schmidt

Wichtigster Zeuge im Prozess gegen Gil Ofarim: Davidstern hat laut Hotelmanager keine Rolle gespielt

Ofarim hatte einem Hotelmitarbeiter in Leipzig Antisemitismus vorgeworfen. Es sei von ihm verlangt worden, seine Kette mit Davidstern abzulegen. Der wichtigste Zeuge im Prozess widerspricht ihm nun.

Einen Tag nach dem Prozessauftakt gegen Gil Ofarim hat der wichtigste Zeuge der Anklage den jüdischen Musiker belastet.

Der Hotelmanager gab am Mittwoch vor dem Landgericht in Leipzig auf Nachfrage des Gerichts an, dass weder der Davidstern von Ofarim noch antisemitische Äußerungen bei dem Streit um das Einchecken in das Hotel eine Rolle gespielt hätten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ofarim unter anderem falsche Verdächtigung und Verleumdung vor.

Hotelmanager sagt aus, keine Kette mit Davidstern an Ofarim gesehen zu haben

Die Kette mit dem Davidstern hatte eine zentrale Rolle bei Ofarims Antisemitismusvorwürfen gegen den Manager des Leipziger Hotels gespielt.

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Anfang Oktober 2021 hatte der Sänger in einem viral gegangenen Instagram-Video geschildert, dass der Manager des Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Auch aus der Schlange der Wartenden an der Rezeption habe jemand gesagt, er solle seinen Stern einpacken. 

Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte jedoch eine Anklage gegen Ofarim. Das Verfahren gegen den Hotelmanager wurde eingestellt.

Schmuck habe er während der Diskussion mit Ofarim nur an dessen Hand wahrgenommen, sonst nirgendwo, sagte der 35 Jahre alte Zeuge am Mittwoch. Auch Rufe von anderen Gästen oder Mitarbeitern habe er nicht gehört.

Der 35-Jährige ist nach den Vorwürfen noch immer in psychologischer Behandlung und hat das Hotel in diesem September auf eigenen Wunsch verlassen, arbeitet aber noch in der Branche. Er tritt in dem Verfahren auch als Nebenkläger auf.

Das Gericht hat in dem Verfahren bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (dpa, Tsp)

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