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Urteil gegen einen Richter: Sein T-Shirt auf einem Facebook-Eintrag zeigt seine Befangenheit.

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Update

Gericht verurteilt Richter wegen Facebook-Eintrag: "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA"

Ein Richter in Rostock hat ein Bild von sich auf dem Balkon auf Facebook gepostet. Der Spruch auf seinem T-Shirt fiel einem Anwalt auf, der einen Befangenheitsantrag stellte - das Gericht befand: zurecht. Der Richter wird trotzdem weiterarbeiten.

Sein umstrittener Facebook-Auftritt hat einem Richter am Landgericht Rostock eine Schlappe beim Bundesgerichtshof (BGH) eingebracht. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hob der BGH ein Urteil des Rostocker Gerichts wegen des Internetauftritts auf. Im Facebook-Account des Richters war unter anderem ein Foto zu sehen, auf dem er ein T-Shirt mit der Aufschrift trug "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA". Laut BGH-Beschluss saß der Vorsitzende Richter auf dem Bild mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse.

Im Kommentarbereich fand sich zudem ein Eintrag des Juristen mit dem Wortlaut "Das ist mein 'Wenn Du raus kommst, bin ich in Rente'-Blick". Diesem Eintrag fügte ein anderer User laut BGH den Kommentar hinzu "...sprach der schwedische Gardinenverkäufer! :-)" - was wiederum von dem Vorsitzenden Richter "geliked" wurde. Beim BGH landete der Fall, weil die Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem Rostocker Gericht einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatten. Den wies die Rostocker Strafkammer mit der Begründung zurück, der Internetauftritt des Vorsitzenden Richters betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt.

Nach ihrer Verurteilung unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs legten die Angeklagten Revision beim BGH ein, die sie unter anderem mit der Zurückweisung des Befangenheitsantrags begründeten. Zu Recht, wie die Karlsruher Richter nun befanden: Die öffentlich zugängliche Facebook-Seite dokumentiere eine innere Haltung des Richters, die den Schluss zulasse, dass er Strafverfahren nicht objektiv beurteile, sondern "Spaß an der Verhängung hoher Strafen" habe und sich über die Angeklagten lustig mache.

„Es steht jetzt natürlich jedem Angeklagten frei, ein Befangenheitsgesuch zu stellen“

Die Facebook-Seite enthalte zudem einen eindeutigen Hinweis auf die berufliche Tätigkeit des Juristen und betreffe deshalb nicht lediglich dessen persönliche Verhältnisse, heißt es weiter in dem BGH-Beschluss. Der Internetauftritt sei "insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren". Das der Revision zugrunde liegende Strafverfahren verwies der BGH nun an das Landgericht in Stralsund.

Der Richter am Landgericht Rostock wird seine Arbeit in der 2. Strafkammer regulär fortsetzen. Der Vorgang, der den Bundesgerichtshof zur Aufhebung eines Urteils führte, liege schon ein knappes Jahr zurück, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch.

Das Verfahren muss nun beim Landgericht Stralsund neu aufgerollt werden. Weitere Verfahren seien nicht betroffen, so die Sprecherin. „Es steht jetzt natürlich jedem Angeklagten frei, ein Befangenheitsgesuch zu stellen“, sagte die Gerichtssprecherin. Das heiße aber nicht, dass dieses auch begründet sei.

Der Vorgang und die Löschung des Facebook-Eintrags liege schon lange Zeit zurück. Es habe seither keine weiteren Befangenheitsanträge gegeben. Aus Justizkreisen war am Mittwoch zu hören, dass der Fall keine dienstrechtlichen Folgen haben müsse. Der Richter sei für seine seriöse und sachliche Vorgehensweise bekannt. Durch die öffentliche Wahrnehmung sei er hinreichend gestraft. Der Fall sei eher unter der Rubrik „Skurriles“ zu verbuchen. (dpa, AFP)

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