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Panorama: Zugunglück von Brühl: Anklage gegen Lokführer und Bahnmitarbeiter

Wegen des Zugunglücks von Brühl vor knapp einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen den 29-jährigen Lokführer und drei weitere Bahnmitarbeiter erhoben. Den vier Beschuldigten wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen.

Wegen des Zugunglücks von Brühl vor knapp einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen den 29-jährigen Lokführer und drei weitere Bahnmitarbeiter erhoben. Den vier Beschuldigten wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen. Neben dem Lokführer müssen sich zwei Sachbearbeiter der Bahn im Alter von 55 und 34 Jahren sowie ein 46-jähriger Bahn-Bauingenieur verantworten. Bei dem Unfall am 6. Februar 2000 in Brühl bei Köln waren neun Menschen getötet und 149 Menschen verletzt worden. Der Nachtexpress 203 von Amsterdam nach Basel mit rund 300 Reisenden war wegen überhöhter Geschwindigkeit an einer Weiche im Brühler Bahnhof entgleist, durch die er nach Passieren einer Baustelle auf ein Außengleis umgeleitet werden sollte.

Dem Lokomotivführer wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Zug kurz vor dem Unglück auf 122 Stundenkilometer beschleunigt zu haben, obwohl per Signal für diesen Bereich ausdrücklich maximal Tempo 40 erlaubt war. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Versäumnisse der drei weiteren Beschuldigten zu dem Unfall beigetragen haben. So soll der 34-jährige Sachbearbeiter der Bahn dafür verantwortlich sein, dass im Verzeichnis des Lokführers irrtümlich ein falsches Tempolimit für die Unglücksstelle eingetragen war: In dem Verzeichnis der Langsamfahrstellen war demnach versehentlich für die Fahrtrichtung des Unglückszuges eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern angegeben, obwohl dieses Tempolimit nur für die Gegenstrecke galt.

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