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Helfer stehen nach dem Zusammenstoß in Koserow am Unglücksort.

© Foto: dpa/ TILO WALLRODT

Update

Zwei Menschen schwer verletzt: Lebensmittellaster stößt bei Usedom mit Zug zusammen

Am frühen Morgen ist ein LKW mit einem Zug zusammengestoßen. An Bord des Zuges waren 15 Personen, zwei von ihnen wurden schwer verletzt.

Stand:

Bei einem Zusammenstoß eines Zuges mit einem Lastwagen sind am Dienstagmorgen auf der Insel Usedom mehrere Reisende und der Zugführer verletzt worden. Wie ein Sprecher der Bundespolizei sagte, ereignete sich der Unfall am frühen Morgen an einem Bahnübergang auf der Bundesstraße 111 zwischen Koserow und Kölpinsee.

Im Zug sollen etwa 15 Passagiere und Bahnmitarbeiter gewesen sein. Insgesamt soll es sieben Leichtverletzte und zwei Schwerverletzte geben. Ein Großaufgebot an Rettungskräften sei im Einsatz.

Der Zug habe trotz Bremsung den Sattelzug-Lkw im hinteren Drittel gerammt und zerstört. Nach Polizeiangaben überquerte der Lastwagen trotz geschlossener Halbschranken einen Bahnübergang und kollidierte dort mit einer Bäderbahn, die entgleiste. Nach ersten Angaben der Beamtinnen und Beamten wird der Sachschaden auf rund 1,2 Millionen Euro geschätzt.

Demnach handelte es sich bei den Schwerverletzten um Passagiere des Zugs, der 31-jährige Lastwagenfahrer wurde bei dem Unfall nahe Koserow nach ersten Erkenntnissen leicht verletzt und erlitt einen Schock.

Wie die Polizei in Neubrandenburg weiter mitteilte, sollte dessen Fahrzeug Supermärkte beliefern. Die Ladung verteilte sich durch den Zusammenprall an der gesamten Unfallstelle.

Rettungskräfte von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Der Schienenverkehr auf der Strecke der Bäderbahn war ebenso beeinträchtigt wie der auf der Bundesstraße, die über den Bahnübergang führt. Die Aufräumarbeiten sollten nach Polizeiangaben mehrere Stunde dauern.

Zudem nahm ein Gutachter in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu Hergang auf. Gegen den Lastwagenfahrer wird nun unter anderem wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. (dpa/AFP)

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