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Entführung der Block-Kinder : Die wichtigsten Erkenntnisse am ersten Prozesstag
Steakhauserbin Christina Block soll laut Anklage die Entführung ihrer Kinder beauftragt haben. Deren Verteidigung stellt den Fall vor Gericht ganz anders dar.
Stand:
Ein erbitterter Sorgerechtsstreit, der laut Anklage in der Entführung zweier Kinder gipfelte: Vor dem Hamburger Landgericht hat am Freitagmorgen ein Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block (52) und sechs weitere Angeklagte begonnen.
Einer davon ist Blocks Lebensgefährte, der ehemalige Fernsehmoderator Gerhard Delling (66), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Der Prozess war mit Spannung erwartet worden. Schon Stunden vor Beginn warteten erste Journalisten vor dem Landgericht.

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Auch Blocks Ex-Mann und Vater der insgesamt vier gemeinsamen Kinder, Stephan Hensel (51), erschien im Gericht und saß seiner früheren Ehefrau als Nebenkläger gegenüber. Nach Verlesung der Anklage musste er erst einmal zuhören, welche Vorwürfe ihm wiederum die Verteidigung machte.
Die Anwälte Blocks wiesen jede Schuld ihrer Mandantin zurück. Christina Block habe zu keiner Zeit einen Auftrag erteilt, ihre Kinder von dem in Dänemark lebenden Vater zurückzuholen, sagte Anwalt Otmar Kury. Aktuelle Medienberichte, die kurz vor Beginn des Prozesses veröffentlicht wurden, zeichnen allerdings ein anderes Bild.
Blocks Anwälte erheben Vorwürfe gegen den Vater der Kinder
Christina Block sei „nicht schuldig“, sagte ihr Anwalt weiter. „Sie ist auch nicht hinreichend verdächtig.“ Zugleich erhob er schwere Vorwürfe gegen den Vater der Kinder, der seiner Mandantin den Kontakt zu ihrer Tochter und ihrem Sohn jahrelang rechtswidrig verweigert und die Kinder damit geschädigt habe. Zudem kündigte Kury eine umfangreiche Erklärung Blocks an.
Auch ihr zweiter Anwalt, Ingo Bott, zeichnete von Block das Bild einer verzweifelten Mutter, der ihre Kinder entzogen und entfremdet worden seien. Als Tochter des Gründers der gleichnamigen Steak-House-Kette, Eugen Block, sei sie zudem prominent, sodass über den jahrelangen Sorgerechtsstreit umfangreich in einer „Schlammlawine“ des Boulevards berichtet worden sei.
Anwalt: Entführer handelten ohne Auftrag der Mutter
Aufgrund des der Familie zugeschriebenen Reichtums hätten sich auch Sicherheitsfirmen an die Blocks gewandt und ihre Hilfe angeboten. Der Anwalt äußerte die Vermutung, dass auch die Entführung der Kinder eine nicht abgesprochene Aktion gewesen sein könnte. Dann sei aber alles so schiefgelaufen, dass gar nicht erst eine Vergütungsforderung erhoben worden sei, sagte Bott.
Block habe „zu keinem Zeitpunkt dritten Personen“ den Auftrag zu einer Rückholung ihrer Kinder gegeben, sagte Anwalt Kury. Verteidiger Bott erklärte, es habe sich mutmaßlich um eine von einem für die Familie Block tätigen israelischen Sicherheitsdienstleister eigenmächtig organisierte Organisation gehandelt. Block habe vorab nichts gewusst. „Sie hat selbst Fragen und Zweifel.“
Dellings Verteidigung setzt auf Angriff
Der Verteidiger des ehemaligen Sportmoderators Gerhard Delling wies am Freitag ebenfalls jede Schuld seines Mandanten im Zusammenhang mit der Entführung zurück. Schon der Vorwurf gegen Christina Block, die Entführung der eigenen Kinder in Auftrag gegeben zu haben, stellte der Anwalt zum Auftakt des Prozesses als abstrus dar. „Hier wird dem Elternteil, das Opfer einer Kindesentführung geworden ist“, die Beauftragung einer Kindesentziehung vorgeworfen.

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Er verwies darauf, dass der in Dänemark lebende Vater der Kinder Block die Kinder jahrelang rechtswidrig und unter Missachtung der Entscheidungen deutscher Gerichte entzogen habe.
Unabhängig davon werde Delling in der Anklage weder Anteil an der Planung noch an der gewaltsamen Verbringung der Kinder nach Deutschland selbst vorgeworfen. Das wenige, was Delling vorgeworfen werde, sei, seine Lebensgefährtin dabei unterstützt zu haben, zu ihren Kindern zu gelangen, als diese bereits wieder in Deutschland gewesen seien.
Delling sei „aufgrund seiner großen Prominenz medial zu einem der Gesichter des Verfahrens geworden“, sagte der Anwalt. Doch seine mediale Rolle entspreche nicht seiner Rolle in dem Verfahren. Zudem warf der Anwalt der Anklagevertretung vor, Verteidigungsrechte Dellings missachtet zu haben, indem ihm vor der Vorlage der Anklage nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei.
Für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis. Das Hamburger Landgericht hat in dem Prozess 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. (dpa/AFP)
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