
© dpa/Sven Hoppe
Prozess wegen Körperverletzung: Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng verwarnt – bei Wiederholung droht Geldstrafe
Das Verfahren gegen den Fußball-Weltmeister zog sich lange hin. Nun gibt es eine Entscheidung. Der Vorwurf des „notorischen Frauenschlägers“ sei aber entkräftet, so die Richterin.
Stand:
Ende eines langen Verfahrens: Das Landgericht München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung nur verwarnt. Es verhängte eine Verwarnung unter sogenanntem Strafvorbehalt. Der sieht, sollte Boateng sich schuldig machen, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro vor.
Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen. Möglich ist solch ein Strafvorbehalt nur, wenn das Gericht meint, dass der Täter auch ohne Strafurteil keine Straftaten mehr begeht.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf seine Ex-Partnerin eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage plädiert.
Boateng hatte von einem „Alptraum“ gesprochen
Boateng hat bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben.
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Er hatte am ersten Verhandlungstag von einem „Alptraum“ gesprochen, sein Anwalt sprach in seinem Plädoyer von einem „erfundenen Narrativ des Frauenschlägers“, einer „für beide Seiten erwartbaren Rangelei“ und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.
Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: „Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf.“ Boateng zeige „kein Unrechtsbewusstsein“.
Boateng erhielt bereits Milionenstrafen
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin.
Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (dpa, AFP)
In einer ursprünglichen Version dieser Meldung hatte es irrtümlich geheißen, Boateng sei zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verurteilt worden. Dies ist nun korrigiert. Wir bitten darum, dies zu entschuldigen.
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