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Die Regenbogenfahne vor der Siegessäule in Berlin.

© Wolfgang Kumm/dpa

Update

Hasskriminalität in Berlin: Zahl der homo- und transfeindlichen Übergriffe steigt erneut

Wieder mehr Gewalt: Die Berliner Polizei registrierte bis Oktober 261 Fälle von Hasskriminalität gegen queere Menschen.

Die Zahl der homo- und transfeindlichen Übergriffe in Berlin ist erneut deutlich gestiegen. Von Januar bis Oktober 2019 wurden insgesamt 261 Fälle von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung beziehungsweise gegen die geschlechtliche Identität von der Polizei erfasst. 2018 waren es im gleichen Zeitraum 184 Fälle. In den Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg wurden besonders viele Übergriffe gemeldet, auf dem vierten Platz liegt Neukölln.

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Polizeipräsidentin Barbara Slowik stellte die Zahlen am Montag im Rahmen der Verleihung des Respektpreises des Berliner Bündnisses gegen Homophobie vor. Der Preis ging an den Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg. Der Verein, dem überwiegend türkischstämmige Menschen angehören, leistet unter anderem Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit zum Thema Homosexualität.

Slowik sagte bei der Preisverleihung, dass sie die ansteigenden Übergriffe in Berlin „mit großer Erschütterung“ wahrnehme. Als Grund nennt sie die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft, die in vielen Bereichen zu einem Anstieg von Hasskriminalität führe. „In diesen Zeiten ist es wichtig, eng beieinander zu stehen,“ sagte Slowik. Alle zivilgesellschaftlichen Kräfte müssen zusammenwirken.

Schwieriges Verhältnis zur Polizei

Die Aufklärungsquote der angezeigten Taten liege momentan bei 38 Prozent. Auch das stellt eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr dar, als die Quote bei 47 Prozent lag. „Bitte kommen Sie zur Polizei“, appellierte Slowik. Zeugenaussagen seien wichtig für Aufklärung und Prävention der Übergriffe.

Der Anstieg der Fälle bedeutet aber auch eine gesteigerte Bereitschaft, Strafanzeige zu erstatten, was Slowik auf ein erhöhtes Vertrauen in die Polizei zurückführt. Es hätte in den vergangenen Jahren zahlreiche Schulungen gegeben, um Polizeikräfte zu sensibilisieren. „Heute sind wir eine bunte Polizei“, sagte Slowik.

Das Verhältnis von Polizei und der LGBTI-Community ist traditionell schwierig. LGBTI steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und intersexuell. Insbesondere homosexuelle Männer wurden lange kriminalisiert und schikaniert. Erst 2005 wurden die letzten Bestände aus den „Rosa Listen“ gelöscht, in der die Polizei Daten über vermeintlich Homosexuelle sammelte.

Nur 51 Fälle vor Gericht

Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers sprach von den Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Hasskriminalität. Oft könnten Täter nicht namhaft gemacht werden oder Fälle werden wegen mangelnder Beweise eingestellt. Insbesondere Hass im Internet sei oft nur schwer zu verfolgen.

Von den 289 Fällen, die 2018 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind, kamen nur 51 Fälle vor Gericht. Häufig wurden Geldstrafen verhängt, in vier Fällen auch Jugend- oder Freiheitsstrafen. Koppers machte vor allem rechtspopulistische und rechtsradikale Kreise für den Anstieg von Hasskriminalität verantwortlich.

„Wir müssen deutlich machen, dass wir im Kampf gegen rechts alles tun“, sagte die Generalstaatsanwältin. Als einzige Staatsanwaltschaft Deutschlands beschäftige Berlin eine Ansprechperson für LGBTI, seit September 2018 auch eine Antisemitismusbeauftragte.

„Jeder Mensch hat Respekt verdient.“

Auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zeigte sich erschüttert über die aktuellen Zahlen. Dass Gewalt und Diskriminierung in Berlin zum Alltag vieler LGBTI-Menschen gehöre, sei „unerträglich“. Die Mehrheit stehe auf der Seite der Diskriminierten, sagte Behrendt. „Jeder Mensch hat Respekt verdient.“ Insbesondere Trans-Menschen würden bei der Jobsuche Diskriminierung erfahren und seien daher besonders häufig von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen.

Um solcher Diskriminierung besser zu begegnen, habe Behrendt das Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht, das 2020 in Kraft treten soll. Das Gesetz ist besonders bei der Berliner Polizei umstritten. Berufsverbände befürchten eine Einschränkung des polizeilichen Handelns.

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