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Neuer Gesetzentwurf: Bundesregierung will Hasstaten gegen queere Menschen besser ahnden
Das Kabinett hat beschlossen, dass Tatmotive, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder die Genderidentität richten, ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Stand:
Die Bundesregierung hat in einer Kabinettssitzung am Mittwoch den Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen.
Er beinhaltet auch, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden.
Dazu erklärt Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, in einem Statement: „Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegen treten. Daher begrüße ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität“.
Durch die ausdrückliche Aufnahme „geschlechtsspezifischer“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichteter“ Motive in den Gesetzestext würden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. „Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung“, so Lehmann weiter.
Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreiche zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen habe.
So soll es nach dem Willen der Bundesregierung in Paragraf 46 Strafgesetzbuch zukünftig heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende“.
In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und Lesben, Schwule, bi, trans und inter Personen nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe. (Tsp)
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