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Demonstration für mehr Rechte für Transgender auf dem Trans* March in Berlin.

© Tilmann Warnecke/Tsp

Neues Transsexuellengesetz: Das Geschlecht bleibt fremdbestimmt

Die Reform des Transsexuellengesetz verbessert nichts - beim Geschlechtseintrag werden Menschen auch künftig fremdbestimmt und pathologisiert. Ein Kommentar.

"Augenwischerei", "missraten" und "schlechter Kuhhandel" – so hart urteilte der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) über die Reform des Transsexuellengesetzes. 

Was ist genau passiert? In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 1981 das sogenannte Transsexuellengesetz. Mithilfe des Transsexuellengesetzes soll die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen geregelt werden. Seit der Einführung 1981 wurden vom Bundesverfassungsgericht vereinzelt Vorschriften für verfassungswidrig erklärt: zu Beginn durfte der Vorname und der Personenstand zum Beispiel erst nach operativen Eingriffen geändert werden. Damals gab es auch eine Altersgrenze: trans Menschen mussten 25 Jahre alt sein, um einen Antrag stellen zu dürfen. Lange Zeit galt außerdem, dass die Vornamensänderung unwirksam wird, sobald es zu einer Hochzeit kommt – und dass sich verheiratete trans Menschen vor der Änderung scheiden lassen müssen.

Erstmal klingt der Entwurf gut - oder?

Am vergangenen Mittwoch legte das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium dann völlig überraschend einen Gesetzesentwurf für eine Reform vor. Fachverbänden wurden lediglich 48 Stunden eingeräumt, um auf die Vorschläge zu reagieren. Auf einunddreißig Seiten wird dargelegt, was sich ändern soll – Hintergrund der Reform sei, dass „sich die Beurteilung von Transgeschlechtlichkeit, […] sowohl in der Medizin als auch in der Gesellschaft fortentwickelt“. Weiterhin heißt es: „Da viele Betroffene den bisherigen Regelungsstandort im TSG –einem Sondergesetz – als diskriminierend empfanden werden die Regelungen für die Änderung eines Geschlechtseintrags […] in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt. Das TSG kann dann aufgehoben werden.“

Das klingt erst einmal ganz gut, oder nicht? Ein diskriminierendes Gesetz soll aufgehoben werden. Zudem erweckt das Wort Reform den Anschein, es komme zu einer Erneuerung – oder gar Verbesserung. Doch dem ist leider nicht so. Schauen wir uns die Veränderungen mal genauer an:

Die Identität und der Körper von trans Menschen wird weiter bewertet

Bisher mussten trans Menschen zwei Gutachten anfertigen lassen, dafür die Kosten tragen und in einem Gerichtsverfahren die Änderung von Vornamen und Personenstand beantragen. An diesem Verfahren soll sich nun Folgendes verändern: statt zweier Gutachten, soll es zwar jetzt nur noch eine Beratung geben, doch ein gerichtliches Verfahren bleibt immer noch notwendig. Zudem findet diese sogenannte Beratung bei denselben Psycholog*innen und Ärzt*innen statt, die auch die Gutachten erstellt haben. Auch wenn der Prozess nun Beratung statt Begutachtung genannt werden soll, bleibt der Inhalt der gleiche. Am Ende der Beratung soll kein Gutachten erstellt werden, sondern eine „begründete Bescheinigung“ darüber, „ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet".

Was heißt das genau? Im Grunde bedeutet das, dass Psycholog*innen und Ärzt*innen das Leben, die Identität und den Körper von trans Menschen bewerten und begutachten. Mit welchen Kriterien möchte man eine Geschlechtszugehörigkeit beurteilen? Wer möchte Menschen eine Geschlechtszugehörigkeit absprechen? Auf welcher Basis? Mit welchem Ziel? Was daran ist selbstbestimmt und zeitgemäß?

Muss ich mich ausziehen, um mein Körperbild begutachten zu lassen?

Kritik gibt es auch an der neuen Definition, durch die festgelegt werden soll, wer trans ist: Laut dieser ist ein Mensch trans, der eine Geschlechtsidentität aufweist, die vom "eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild“ abweicht – doch was ist eigentlich mit dem schwammigen Begriff Körperbild gemeint und wer möchte das bestimmen? Muss ich mich bei einer solchen Beratung ausziehen, um mein Körperbild begutachten zu lassen? Oder geht es um meine Frisur und meine Kleidung? Habe ich trotz meiner Bartbehaarung eigentlich noch ein eindeutig weibliches Körperbild? Oder nicht?

Kommen wir zu einer weiteren Änderung, die den Prozess für trans Menschen verschlimmert und nicht verbessert. Während des Gerichtsverfahrens zur Vornamens- und Personenstandänderung sollen nun auch Ehepartner*innen gehört werden, auch wenn völlig unklar bleibt, was diese zum Verfahren beizutragen haben.

Stell dir vor, du bist trans. Stell dir vor, du möchtest gerne deinen Namen und deinen Personenstand ändern lassen. Stell dir vor, dass du deshalb eine Zwangsberatung über dich ergehen lassen musst. Eigentlich möchtest du nur deinen Namen und deinen Personenstand ändern lassen, aber dafür muss vor Gericht erst einmal dein*e Ehepartner*in darüber aussagen, ob das, was du dir wünscht, auch seine Richtigkeit hat. Ich finde das absurd und problematisch.

Jahre mit falschen Papieren leben

Und wenn der Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung abgelehnt wird, darf erst nach drei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden. Drei Jahre. Drei Jahre, in denen trans Menschen mit falschen Papieren leben, wohnen, arbeiten müssen. Drei Jahre, in denen trans Menschen die Entscheidung abgenommen wird, ob sie sich outen möchten oder nicht – sie können nicht einmal ein Paket abholen, das ihnen an ihren richtigen Namen geschickt wird.

Mich macht der Reformvorschlag ängstlich und hilflos, gleichzeitig bin ich auch enttäuscht und wütend. Am Freitagnachmittag habe ich auf Change.org eine Petition ins Leben gerufen, um mich gegen diese Reform zu wehren, aber auch um nicht mehr das Gefühl zu haben, alleine zu sein.

Fast 20.000 Menschen haben in den vergangenen zwei Tagen unterschrieben und ich wünsche mir, dass der Protest – von trans und cis Menschen auch in den kommenden Tagen weiterhin laut und sichtbar sein wird: der Gesetzesentwurf ist pathologisierend, diskriminierend und nicht zeitgemäß. Während man in anderen europäischen Ländern selbstbestimmt über den eigenen Geschlechtseintrag entscheiden darf, soll es in Deutschland 2019 ein Geschlechtsidentitätsberatungsgesetz geben. Das darf nicht sein!

Der Autor ist Blogger und Buchhändler in Berlin. Er schreibt regelmäßig auf seinem Blog "Buzzaldrins" über Literatur und seine persönlichen Erfahrungen.

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Linus Giese

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