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ARCHIV - 14.12.2022, Berlin: Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, gibt ein Pressestatement nach der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags. Wer Polizeibeamte und Rettungskräfte in einen Hinterhalt lockt, sollte dafür nach Ansicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) künftig härter bestraft werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Kay Nietfeld

Queere Geflüchtete: Bessere Beratung für Asylsuchende startet

Der Bund stellt in diesem Jahr 20 Millionen Euro Fördermittel für Beratungsangebot zur Verfügung. Auch queere Asylsuchende sollen davon profitieren.

Schutzsuchende sollen nach dem Willen der Bundesregierung für ihre Asylverfahren leichter rechtliche Beratungsangebote außerhalb von Behörden finden. Der Bund stelle in diesem Jahr 20 Millionen Euro Fördermittel für die Angebote von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen bereit, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mit. Damit solle das bestehende Angebot unterstützt und ausgebaut werden, „nach Möglichkeit flächendeckend“, sagte ein Ministeriumssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Viele Schutzsuchende hätten aufgrund der Erfahrungen in ihrer Heimat Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Deshalb solle die Beratung zu Asylverfahren künftig behördenunabhängig erfolgen.

„Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden“, sagte Faeser zum Start der Förderinitiative.

Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen könnten ab sofort die Fördermittel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen, hieß es. Die Asylverfahrensberatung solle sicherstellen, dass Schutzsuchende über Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Die Teilnahme an der Asylverfahrensberatung sei freiwillig und habe keine Auswirkung auf Fristen im Asylverfahren.

Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) sagte dazu: „Die Einführung der besonderen Rechtsberatung für queere Verfolgte stellt einen weiteren wichtigen Baustein zum besseren Schutz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans-, intergeschlechtlicher und queerer Geflüchteter in Deutschland dar.“

Denn sehr viele queere Menschen, die in ihren Heimatländern Gewalt und Ächtung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erführen, trauten sich nicht, sich bereits kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüber den staatlichen Stellen oder auch kirchlichen Trägern zu outen. Sie täten dies eher bei LGBTIQ-Anlaufstellen, weshalb es sinnvoll sei, diese finanziell zu stärken.

Dörr ergänzt: „Wir hoffen natürlich, dass sich nun auch möglichst viele queere Organisationen auf die Förderung beim Bundesamt bewerben, da der Bedarf nach Asylverfahrensberatung bei LSBTIQ* Geflüchteten anhaltend hoch ist.“ (KNA/Qsp) 

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