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Die drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag.

© dpa/Peter Steffen

Selbstbestimmungsgesetz: Tausende haben sich angemeldet, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern

Viele Menschen warten auf den Termin: Ab 4. November lässt sich das Geschlecht im Pass beim Standesamt ändern. Dafür gibt es deutschlandweit bereits zahlreiche Anmeldungen.

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In den größeren Städten in Deutschland haben bislang zusammen mehrere tausend Menschen eine Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet. Allein in Berlin seien es mehr als 1.300 Menschen, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.

In Leipzig waren bislang rund 650 Menschen bei den Standesämtern, um sich für einen Termin anzumelden. Die KNA hatte Mitte Oktober bundesweit in verschiedenen Standesämtern nach der Zahl der Anmeldungen gefragt.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss.

Männlich, weiblich, divers, keine Angaben

Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft. Weil es eine Frist von drei Monaten zwischen der Anmeldung und Änderung des Eintrags vorsieht, haben sich Interessierte aber schon seit dem 1. August bei den Standesämtern angemeldet. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich rund 4.000 Menschen aus, die den Geschlechtseintrag ändern wollen.

Weiter geht aus der KNA-Umfrage hervor, dass sich in Hamburg nach Angabe der Standesämter rund 500 Personen für einen Termin angemeldet haben, in Köln mehr als 340 und in München mehr als 300. Aber auch in kleineren Städten gibt es Menschen, die von dieser neuen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen wollen.

Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist das per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Das bedeutet, dass der bisherige Eintrag gestrichen werden kann. (KNA)

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