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Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister

© dpa/Sebastian Gollnow

„Sonderregister“ für queere Menschen: Grüne werfen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Verantwortungslosigkeit vor

Die Grünen werfen Bundesinnenminister Dobrindt vor, mit einer neuen Verordnung queere Menschen zu gefährden. Alte Namens- und Geschlechtsdaten sollen gespeichert werden. Auch die SPD steht in der Kritik.

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In der Debatte um eine neue Daten-Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz werfen die Grünen dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Verantwortungslosigkeit gegenüber queeren Menschen vor. „Mit der vorgesehenen Speicherung und Abrufbarkeit früherer Geschlechts- und Namensangaben verletzt der Entwurf grundlegende Schutzpflichten des Staates“, sagte die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Nyke Slawik am Dienstag. „Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen werden durch ein faktisches Sonderregister erfasst und damit als ‘anders’ markiert.“

Mit dem „ungewollten Outing“ beim Kontakt mit Behörden setze Dobrindt diese vulnerable Gruppe einem erhöhten Diskriminierungs- und Stigmatisierungsrisiko aus, so Slawik weiter. Auch die SPD wird von der Grünen scharf kritisiert: Sie verrate queere Menschen, in dem sie sich hinter die Pläne des Ministers stelle.

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass künftig folgende Daten im Meldewesen aufgenommen werden: der Geschlechtseintrag und der Vorname eines Menschen vor der Änderung, das Datum der Änderung, die ändernde Behörde sowie das Aktenzeichen. Das Ministerium begründet das in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, damit, dass sich durch das noch junge Selbstbestimmungsgesetz mehr Menschen für eine Änderung ihres Geschlechtseintrags entscheiden würden.

So heißt es, dass es sich nach der alten Rechtslage nach dem Transsexuellengesetz nur um eine „sehr kleine Personengruppe“ gehandelt habe, die ihren Geschlechtseintrag habe ändern lassen. Auf das übliche Verfahren zur Daten-Aktualisierung sei zugunsten eines sehr strengen Schutzes dieser Menschen verzichtet worden. „Dieses Vorgehen lässt sich nach jetzt geltender Rechtslage nicht aufrechterhalten“, erklärt das Bundesinnenministerium nun. Der Name sei zudem ein wesentliches Merkmal, Datensätze zweifelsfrei und dauerhaft der richtigen Person zuzuordnen.

Kein Widerspruch möglich

Weiter könne ein Betroffener der Verarbeitung der alten Angaben nicht widersprechen oder diese verhindern. Allerdings sei unter anderem eine isolierte Suchanfrage nach dem früheren Geschlechtseintrag „ausgeschlossen“ - zugunsten eines besseren Schutzes der betroffenen Menschen. Das Bundesinnenministerium erklärt außerdem, dass die Ressortabstimmung zum Verordnungsentwurf gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sei.

Das Selbstbestimmungsgesetz war am 1. November 2024 in Kraft getreten. Sind bis dahin psychiatrische Gutachten notwendig gewesen, um den Geschlechtseintrag im Pass ändern zu lassen, kann seitdem jeder und jede Volljährige die Geschlechtsidentität im Pass frei wählen und selbst zwischen den Einträgen „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder „ohne Angabe“ entscheiden. (KNA)

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