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Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesfamilienministerin, möchte den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz in Kürze veröffentlichen.

© dpa/Marcus Brandt

Selbstbestimmungsgesetz: Paus will Entwurf in den nächsten Tagen veröffentlichen

Das Gesetz soll Trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen das Ändern vom Namen oder Geschlechtseintrag vereinfachen. Ein Entschädigungsfonds für die Opfer des Transsexuellengesetztes ist darin nicht geregelt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will den Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz in den nächsten Tagen veröffentlichen. „Wir sind dran“, sagte Paus der „taz“ (Montagsausgabe).

Ein Entschädigungsfonds für Opfer des Transsexuellengesetzes werde in dem Gesetz aber „nicht geregelt werden“, sagte Paus. Einen Zeitplan für einen solchen Fonds gibt es demnach noch nicht.

Das Transsexuellengesetz regelt seit 1981, welche Maßnahmen für Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen nötig sind, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Transsexuellengesetz mehrfach als verfassungswidrig eingestuft, etwa weil Zwangssterilisationen, geschlechtsangleichenden Operationen und erzwungene Ehescheidungen nötig waren, um den Geschlechtsantrag anzupassen. „Es ist richtig, dass viel Leid produziert worden ist dadurch, dass trans- und intergeschlechtliche Menschen lange als krank gesehen wurden“, sagte Paus der „taz“.

Die Ampel-Koalition hatte sich Ende März auf den Referentenentwurf geeinigt. Demnach sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.

Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht. (AFP)

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