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Ein Spaziergang im Wald steht der Genesung oft nicht im Weg – und ist daher nicht zu beanstanden.

© Getty Images/E+

Tagesspiegel Plus

Achtung, Hausbesuch vom Chef!: Was darf ich machen, während ich krankgeschrieben bin?

Wer krankgeschrieben ist, steht nicht unter Hausarrest. Doch welche Aktivitäten sind zulässig für Krankgemeldete? Und darf der Arbeitgeber das kontrollieren?

Stand:

Jüngst geriet Tesla als Arbeitgeber erneut in die Kritik. Den hohen, über dem Branchendurchschnitt liegenden Krankenstand erklärt man sich beim Management offenbar vor allem mit der Faulheit von Teilen der Belegschaft.

Also machte sich die Personalabteilung auf und stattete einigen krankgeschriebenen Mitarbeitern einen Hausbesuch ab. Vorgeblich, wie man dem Handelsblatt entnimmt, um einfach mal nett zu fragen: „Wie geht es dir? Können wir dir irgendwie helfen?“

Anlass genug, um einige grundlegende Fragen zu klären: Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten überhaupt zu Hause nachstellen? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn der oder die Krankgeschriebene dort nicht angetroffen wird? Und was darf ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer machen, während er krankgeschrieben ist? Die Antworten auf diese Fragen sind mitunter kompliziert und im Zweifel, das heißt im Streitfall zwischen Arbeitgeber und -nehmer, entscheidet das Arbeitsgericht. Aber der Reihe nach.

Trotz Krankschreibung kann der Arbeitgeber begründete Zweifel haben

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