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Ein Mann hält ein Taschentuch in einer Hand und ein Telefon mit dem Schriftzug „Arzt“ in der anderen.

© dpa/Hannes P Albert

Update

Zur Entlastung von Arztpraxen: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Viele Arztpraxen sind wegen der Erkältungs- und Corona-Welle ausgelastet. Von nun an ist es dauerhaft möglich, sich unter bestimmten Bedingungen telefonisch krankschreiben zu lassen.

| Update:

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig wieder telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag mitteilte.

Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Beschluss zuvor bereits in einem Interview mit dem Handelsblatt angekündigt. „Ab dem 7. Dezember soll es wieder für Patienten gelten, für die absehbar ist, dass sie keinen schweren Krankheitsverlauf haben und die dem Arzt bereits bekannt sind“, sagte der SPD-Politiker.

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Außerdem soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nun dauerhaft bestehen.

Der Hausärzteverband begrüßt die absehbare Möglichkeit, sich generell auch telefonisch krankschreiben lassen zu können. Die Arztpraxen arbeiteten wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle „am Limit“, sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung erleichtere die Praxisabläufe und helfe auch den Patientinnen und Patienten.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss sind Ärzte, Krankenkassen und Kliniken vertreten. Vorbild für die dauerhafte telefonische Krankschreibung ist eine Sonderregelung, die es in der Corona-Krise gab, um Ansteckungen zu vermeiden. Sie war im April ausgelaufen. Hintergrund ist ein entsprechender gesetzlicher Auftrag des Bundestags an den Bundesausschuss.

Beier betonte, die Ärzte hätten immer gefordert, dass die Möglichkeit nur bei „bekannten“ Patienten eröffnet werden sollte. Das Missbrauchspotenzial sieht er daher als gering an.

Klar sei auch, dass dies nur bei leichteren Erkrankungen zur Anwendung komme, etwa wenn „die Nase läuft und der Kopf etwas drückt“. Praktisch würde dies laut Beier so ablaufen, dass jemand beim Empfang anruft und dann vom Arzt zur Abklärung zurückgerufen wird.

Bei schwereren Symptomen sollten Patienten natürlich weiter in die Praxis kommen, unterstrich Beier. „Wir brauchen Zeit für die wirklich Kranken“, mahnte der Verbandschef. Er kritisierte in dem Zusammenhang auch den Stand der Digitalisierung für die Praxen. Aus Sicht von Beier funktioniert diese nicht richtig und „frisst Zeit“. Beier sprach von einer „Pseudodigitalisierung“ und einer Kampagne für die Papierindustrie.

Die Arbeitgeber haben gegen die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung Bedenken. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, sieht dies als Maßnahme, die den Betriebsfrieden in den Unternehmen „erheblich herausfordert“, wie er dem Deutschlandfunk sagte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte hingegen dem „Handelsblatt“: „Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte.“ (dpa)

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