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Ein Krankenpfleger steht in einem Krankenhaus neben einer Glastür mit der Aufschrift „Notaufnahme“ (Symbolbild).

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

„Aus medizinischer Sicht völlig unvernünftig“: Notfallmediziner warnen vor Widerspruch gegen elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte startet am Mittwoch in drei Modellregionen. Gerade in Notfällen könne ein Fehlen der ePA zu „gefährlichen Verzögerungen“ führen, sagt der Divi-Generalsekretär.

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Vor dem Start der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) haben die deutschen Intensiv- und Notfallmediziner Krankenversicherte vor einem Widerspruch gegen die digitale Speicherung ihrer medizinischen Daten gewarnt.

„Es ist aus medizinischer Sicht völlig unvernünftig, der Nutzung der elektronischen Patientenakte zu widersprechen“, sagte der Generalsekretär der Intensiv- und Notfallmediziner-Vereinigung Divi, Uwe Janssens, der „Augsburger Allgemeinen“ vom Montag. „Wer widerspricht, gefährdet möglicherweise die eigene Versorgung und Gesundheit.“

„Gerade in Notfallsituationen kann der Verzicht auf digitale Informationen zu gefährlichen Verzögerungen oder Fehlern führen“, sagte Janssens. „Die Einführung der elektronischen Patientenakte wäre gerade für die Notfallmedizin ein riesiger Fortschritt.“

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Wer widerspricht, gefährdet möglicherweise die eigene Versorgung und Gesundheit.

Uwe Janssens, Generalsekretär der Intensiv- und Notfallmediziner-Vereinigung Divi

Denn in Notfällen seien umfassende Patientendaten oft nicht verfügbar – „Patienten sind nicht ansprechbar, sediert oder haben schlichtweg keine Unterlagen dabei“, sagte der Divi-Generalsekretär. „Wenn wir schnell auf wichtige Informationen wie Medikationspläne, Diagnosen und aktuelle Befunde zugreifen könnten, würde das die Versorgung massiv verbessern und vereinfachen sowie sicherer machen.“

NRW, Franken und Hamburg machen den Anfang

In der elektronischen Patientenakte soll die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar sein – von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten.

Am Mittwoch startet die Patientenakte zunächst in drei Modellregionen – in Nordrhein-Westfalen, Franken (Bayern) und Hamburg. Nach erfolgreicher Erprobung soll sie dann bundesweit zum Einsatz kommen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge soll diese bundesweite Anbindung zwischen Februar und April noch unter Aufsicht der aktuellen Bundesregierung geschehen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die E-Akten anzulegen, Versicherte können aber widersprechen.

Janssens verwies darauf, dass die Vorteile der Patientenakte weit über die Notfallmedizin hinausgingen. An Schnittstellen im Gesundheitssystem entstünden „oft die größten Probleme in der Patientenversorgung“, sagte er.

Die Daten werden zudem enorm wichtig für den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Uwe Janssens, Generalsekretär der Intensiv- und Notfallmediziner-Vereinigung Divi

Die Übergabe von Patienten ist immer ein Risiko, sei es zwischen Notaufnahme und Intensivstation, Operationssaal und Normalstation oder anderen Bereichen, selbst vom Hausarzt zum Facharzt“, sagte Janssens. Eine digitale Patientenakte, „die diese Informationen zuverlässig speichert und überträgt, könnte diese Fehlerquellen minimieren“.

Experte hält Datenschutzrisiko für gering

In der Notaufnahme von Krankenhäusern sei die Patientenakte „ein echter Quantensprung“, sagte Janssens weiter. Das medizinische Personal bekomme durch sie auch mehr Zeit für den Patienten.

Janssens erklärte, er sehe das Datenschutzrisiko bei der ePA als gering an. „Wir bewegen uns ohnehin im Alltag überall auf digitalem Glatteis: Kreditkarten, Online-Banking, soziale Medien – die meisten Menschen geben viel sensiblere Daten preis, als das, was in der elektronischen Patientenakte steht“, sagte er.

„Die Daten werden zudem enorm wichtig für den Einsatz Künstlicher Intelligenz, mit der wir zukünftig sehr viel schneller Risikopatienten identifizieren und ihnen helfen können“, erläuterte Janssens. Wenn aber selbst nur für einen Bruchteil der Patienten die digitalen Informationen nicht vorlägen, werde dies „zum Störfaktor in den künftigen Prozessen und einen Nachteil für die Patienten bedeuten, die sich der ePA verweigert haben.“ (AFP/dpa)

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