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Die elektronische Patientenakte wird zur Pflicht: Was Sie als Patient wissen müssen
Ab dem 1. Oktober müssen Arztpraxen, Kliniken und Apotheken die elektronische Patientenakte befüllen. Was wichtig ist und wo es noch hakt.
Stand:
Am 1. Oktober ist es so weit: Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen und Kliniken müssen ab sofort alle wichtigen Gesundheitsdokumente in die elektronische Patientenakte, kurz: ePA, einstellen. Bereits seit Ende April mussten die gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten eine Akte anlegen. Bislang war die Befüllung für Ärzte jedoch freiwillig. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzten im September mehr als 60 Prozent aller Praxen die ePA.
Aber was steht überhaupt in der Akte? Wie können Patienten von der ePA profitieren? Und wie verwalten sie ihre Gesundheitsdaten gut und sicher? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
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