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Ärztin untersucht Mädchen. Wer als Arzt oder Psychotherapeut Patientinnen und Patienten behandelt, die jünger als 15 Jahre alt sind, ist künftig nicht verpflichtet, Daten in die ePA zu übermitteln, sofern dem „erhebliche therapeutische Gründe“ entgegenstehen.

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Tagesspiegel Plus

Elektronische Patientenakte: Lauterbach einigt sich mit Kinder- und Jugendärzten

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich kurz vor dem Start der elektronischen Patientenakte mit den Kinder- und Jugendärzten auf eine Richtlinie zum Schutz des Kindeswohls geeinigt.

Stand:

Monatelang hatten Deutschlands Kinder- und Jugendärzte mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Clinch gelegen über die Frage, wie die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Behandlung von besonders vulnerablen Patientengruppen wie Kindern und Jugendlichen zu nutzen sei.

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