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Gesundheit: Erststudium ohne Gebühr Rau unterschreibt neues Hochschulrahmengesetz

Für das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss werden in Deutschland auch in Zukunft keine Studiengebühren erhoben. Dies legt das neue Hochschulrahmengesetz des Bundes fest, das am Donnerstag mit der Unterschrift von Bundespräsident Johannes Rau in Kraft getreten ist.

Für das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss werden in Deutschland auch in Zukunft keine Studiengebühren erhoben. Dies legt das neue Hochschulrahmengesetz des Bundes fest, das am Donnerstag mit der Unterschrift von Bundespräsident Johannes Rau in Kraft getreten ist. Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) hatte bereits Klage gegen die Novelle beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, obgleich Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber sich gegen Studiengebühren ausgesprochen hat. Die Klage soll nun umgehend eingereicht werden.

„Das Gesetz beendet die ständig wieder aufbrandenden Diskussionen über Studiengebühren“, sagte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) zum Inkrafttreten. So entstehe Verlässlichkeit und Planbarkeit. Gerade junge Menschen aus ärmeren Familien würden so zum Studium ermuntert.

Bulmahn verwies darauf, dass die Zahl der Studierenden seit 1998 von 28 Prozent auf 32 Prozent eines Jahrgangs gestiegen sei. Das neue Gesetz sichere das „akademische Potenzial“ für die Zukunft des Landes.

Die Studiengebühren-Freiheit gilt auch für das aufbauende Masterstudium. Die Länder können allerdings Gebühren für Langzeitstudenten in eigener Verantwortung einführen. Die Regelung in Baden-Württemberg, wo seit Jahren Langzeitgebühren erhoben werden, ist damit von dem Bundesgesetz nicht betroffen.

Die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes regelt zudem bundesweit die studentischen Vertretungen und führt die Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelangebot ein. Außerdem wird eine Übergangsfrist für die neuen Befristungsregelungen für wissenschaftliche Angestellte eingeführt. Bis Ende Februar 2005 dürfen die alten Befristungen weitergeführt werden, für studentische Hilfskräfte bis Februar 2003. Bärbel Schubert

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