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Kranke Frau putzt sich zu Hause die Nase mit einem Taschentuch. (Symbolbild)

© Getty Images/Westend61/Westend61

Update

Nach Vorschlag des Kassenärzte-Chefs: Bundesgesundheitsministerin will an Regeln zur Krankschreibung festhalten

Gesundheitsministerin Nina Warken hat dem Vorschlag des KBV-Chefs, Krankschreibungen erst ab dem vierten Tag zu fordern, eine Absage erteilt. Man müsse auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) äußert sich zurückhaltend zu Vorschlägen aus der Ärzteschaft, die Regeln für das Krankschreiben von Arbeitnehmern zu ändern. Dabei seien sowohl die Interessen der Ärzte, die sich eine Entlastung wünschen, als auch der Arbeitgeber zu berücksichtigen, die einen Beleg für die Erkrankung haben möchten, sagte Warken am Mittwoch im Deutschlandfunk. „Da haben wir im Moment, glaube ich, eine austarierte Lösung“, sagte die Ministerin.

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hatte am Wochenende vorgeschlagen, die Regeln für Krankschreibungen zu lockern, um Geld im Gesundheitswesen zu sparen. Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, „produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, argumentierte er gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Warken sagte, darüber könne man sicherlich diskutieren. Derzeit würde sie „da aber keine Änderung vornehmen wollen“. Unter anderem verwies die Ministerin in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung für bis zu fünf Tage.

Arbeitgeber auch gegen KBV-Vorschlag

Auch die Arbeitgeber wiesen die Überlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück. „Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur.

Um die Praxen zu entlasten, brauche es laut Arbeitgebervertreter Kampeter eine stärkere Patientensteuerung. „Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben.“ Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz.

Gassen will Ausnahme aus dem Gesetz streichen

Der Vorschlag von KBV-Chef Gassen geht aber noch weiter: Er mahnte an, die Ausnahme, dass Arbeitgeber Krankschreibungen schon früher verlangen können, aus dem Gesetz zu streichen. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines Formvordrucks“, sagte Gassen.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben. „Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit“, argumentierte Gassen.

Laut Gassen werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen den Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.

Eine ähnliche Lockerung schlägt Gassen für die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes vor. Hier sei die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, kritisierte er.

„Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden.“ (epd/Reuters/dpa)

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