zum Hauptinhalt
Arztbriefe und Laborbefunde: Künftig sollen Ärztinnen und Ärzte sie in die elektronische Patientenakte einstellen.

© dpa/Daniel Karmann

Tagesspiegel Plus

Start für alle: Was Sie jetzt über die elektronische Patientenakte wissen müssen

Am 29. April wird die elektronische Patientenakte bundesweit zur Verfügung stehen – wenn die Ärzte mitmachen. Denn noch ist deren Teilnahme freiwillig.

Stand:

Am 29. April 2025 ist es so weit: Die elektronische Patientenakte, kurz: ePA, kommt – und mit ihr die Hoffnung auf eine modernere und bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Nachdem die ePA seit Januar in Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens erprobt wurde, wird sie nun bundesweit verfügbar. Allerdings ist die Speicherung von Daten in der ePA für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken zunächst freiwillig. Ab dem 1. Oktober 2025 sollen dann alle Gesundheitseinrichtungen verpflichtet sein, die ePA zu nutzen.

Aber was steht überhaupt in der Akte? Wie können Patienten von der ePA profitieren? Und wie verwalten sie ihre Gesundheitsdaten gut und sicher? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })