Gesundheit: Wenn Eltern die Nerven verlieren
Misshandlung ist die häufigste Todesursache bei Säuglingen – sie kommt in allen sozialen Schichten vor
Höchstens jeder zehnte Fall von Kindesmisshandlung kommt heraus. Es geschieht hinter geschlossenen Haustüren, und es trifft vor allem die ganz Kleinen. Manche sind übersät mit Blutergüssen, haben Verbrennungen, oder es wurden ihnen mehrere Rippen gebrochen. Das sind für Theodor Doede, Kinderchirurg an der Universität Jena, noch die leichteren Folgen von Kindesmisshandlungen. Die schwersten Rumpfverletzungen aber sieht man oft nicht, denn sie betreffen innere Organe, besonders Leber und Nieren.
Meist sind es die Eltern selbst, die ihre Kinder so malträtieren, manchmal mit lebenslangen oder auch tödlichen Folgen. Und: Es kommt in allen sozialen Schichten vor. Wie oft? Niemand weiß es. Die Kinderchirurgen, die in ihren Kliniken die schwer verletzten Opfer behandeln, halten die Zahlen der Polizeistatistiken für viel zu niedrig. Nach einer Schätzung sollen es 2001 in Deutschland über 30000 Kindesmisshandlungen gewesen sein. Als gewiss gilt, dass sie die häufigste Todesursache bei Säuglingen zwischen sechs und zwölf Monaten sind. Und die Dunkelziffer wird mit mehr als 90 Prozent angegeben.
„Das ist wissenschaftliches Brachland“, sagte Doede am Wochenende in Berlin beim Kinderärztekongress. Warum? „Kein Thema der gesamten Kindermedizin wird so lebhaft diskutiert und zugleich so hartnäckig bagatellisiert und vertuscht wie die Kindesmisshandlung“, erklärte Harald Mau, Chef der Charité-Kinderchirurgie. Schon sie zu erkennen, ist ein großes Problem, denn die Schuldigen sind sehr erfindungsreich: „Sie erzählen uns die abenteuerlichsten Geschichten, wie es passiert ist.“ Die Klärung des Verdachts ist Sache eines Teams von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen. Und es ist eine Gratwanderung, dem Verdacht nachzugehen.
Harald Mau berichtete dem Tagesspiegel von zwei eigenen frühen Schlüsselerlebnissen: als er einmal in der Pathologie zu tun hatte, kam ihm ein totes Kind bekannt vor. Vier Monate zuvor hatte er es operiert und die Verletzungen nicht als Folgen von Misshandlungen erkannt. Diesmal waren sie tödlich. In einem anderen Fall musste Mau einem Elternpaar Abbitte leisten: Er hatte es zu Unrecht der Kindesmisshandlung verdächtigt.
Kein Wunder also, dass die Mediziner dem schwierigen Problem oft ausweichen – auf Kosten der gequälten Kinder. Das „wissenschaftliche Brachland“ beginnt man jetzt aber zu bearbeiten. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von drei pädiatrischen Gesellschaften wurden während des Kongresses mehrere Studien über frühe Kindesmisshandlung und Deprivation vorgestellt.
In einer systematischen Erhebung – zunächst nur der Kinderchirurgie am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Charité – wurden binnen vier Jahren (1999 bis 2003) 30 Fälle von Misshandlung erfasst, samt den Verletzungsmustern, dem sozialen Hintergrund und den eingeleiteten Maßnahmen, berichtete die Kinderchirurgin Anja Bremermann.
Seit einem Jahr machen alle Kliniken dieses Zentrums mit, außerdem das Charité-Institut für Rechtsmedizin. Allein in diesem einen Jahr wurden wiederum 30 eindeutige Misshandlungsfälle festgestellt. Zwei von drei Kindern waren jünger als sechs Jahre. Man fand zum Beispiel Hämatome, die nicht von Unfällen stammen konnten, wie Handabdrücke im Gesicht oder Gürtelschnallenspuren auf dem Rücken; ferner Schnitt- und sogar Bisswunden sowie eine Verbrühung beider Füße. Den meisten Kindern hatte man Knochen gebrochen. Auch Schädelfrakturen und Gehirnerschütterungen oder -blutungen stellten die Ärzte fest.
Auffallend oft wurden die Kinder erst lange nach dem angeblichen Unfall ins Krankenhaus gebracht. Was nach der Notfallbehandlung geschieht, gleicht wieder einer Gratwanderung. Das notwendige Gespräch mit den Eltern ist meist extrem konfliktreich. Eine Bestrafung der Schuldigen nützt dem Kind nichts.
Die Charité-Ärzte handeln nach dem Kinderschutzprinzip „Hilfe statt Strafe“, erstatten möglichst keine Anzeige und prüfen mit ihrem interdisziplinären Team, ob das Kind in seiner Umgebung bleiben kann. Notfalls ist es nach dem Familienrecht rasch möglich, das Kind zu seinem Schutz erst einmal den Eltern zu entziehen.
Nicht immer werden Kinder absichtlich misshandelt, manchmal verliert die Mutter oder der Vater nur die Nerven oder die Selbstkontrolle, wenn das Baby unaufhörlich schreit oder durch nichts zu beruhigen ist. Sie schütteln es kurz und kräftig – und sie wissen nicht, was sie tun: Das „Shaken Baby Syndrome“ hat die höchste Sterblichkeit aller Misshandlungsformen, und die Säuglinge, die das Schütteln überleben, haben die schlechteste Prognose.
Denn bei der raschen Rotation wirken dermaßen starke Kräfte auf das Köpfchen ein, dass Hirnschwellungen und -blutungen die Folge sind. Jedes vierte geschüttelte Baby stirbt, die anderen tragen meist Dauerschäden am Gehirn davon, sagt der Kasseler Pädiater Bernd Hermann. „Und in gut einem Drittel der Fälle wird das Schütteltrauma nicht erkannt.“
Typisch sind Netzhautblutungen, und ein untrügliches Zeichen – so ergänzte Mau – sind Rippenbrüche nahe der Wirbelsäule, die nur durch den festen Griff großer Hände entstehen. Die meisten der – sofort auftretenden – Symptome sind jedoch unspezifisch: Das Baby wirkt schlaff und lethargisch, es erbricht, und die Eltern sagen zum Beispiel, es sei vom Wickeltisch gefallen. Selbst Stürze aus dem ersten oder zweiten Stock sind jedoch laut Hermann fast nie tödlich. Ein Beispiel für die Notwendigkeit, genau zu prüfen, ob der Zustand eines geschädigten Kindes durch den geschilderten Unfallhergang zu erklären ist oder ob er eine Misshandlungsfolge sein könnte.