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Tagesspiegel Plus
Wohl keine Kassenerstattung für Lecanemab: Institut sieht keinen „Zusatznutzen“ bei Behandlung von frühem Alzheimer
Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin.
Von Ingo Bach
Stand:
Erneuter Rückschlag für das neue Alzheimer-Medikament Lecanemab. Nachdem der Wirkstoff in Europa erst im zweiten Anlauf die Zulassung erhalten hatte, sieht nun das Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, kurz IQWiG, keine bessere Wirkung im Vergleich zu den bisherigen Therapien gegen Alzheimer im Anfangsstadium. Ein „Zusatznutzen“ von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland sei nicht belegt.
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