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Das Modell eines Gehirns und verschiedene Tabletten (Illustration).

© Stock.adobe.com/Tanya Nef

Tagesspiegel Plus

Wohl keine Kassenerstattung für Lecanemab: Institut sieht keinen „Zusatznutzen“ bei Behandlung von frühem Alzheimer

Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin.

Stand:

Erneuter Rückschlag für das neue Alzheimer-Medikament Lecanemab. Nachdem der Wirkstoff in Europa erst im zweiten Anlauf die Zulassung erhalten hatte, sieht nun das Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, kurz IQWiG, keine bessere Wirkung im Vergleich zu den bisherigen Therapien gegen Alzheimer im Anfangsstadium. Ein „Zusatznutzen“ von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland sei nicht belegt.

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