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Keine Kassenerstattung für Lecanemab?: Institut sieht keinen „Zusatznutzen“ bei Behandlung von frühem Alzheimer
Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin.
Stand:
Erneuter Rückschlag für das neue Alzheimer-Medikament Lecanemab. Nachdem der Wirkstoff in Europa erst im zweiten Anlauf die Zulassung erhalten hatte, sieht nun das Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, kurz IQWiG, keine bessere Wirkung im Vergleich zu den bisherigen Therapien gegen Alzheimer im Anfangsstadium. Ein „Zusatznutzen“ von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland sei nicht belegt.
Das IQWiG bewertet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ob ein neuer Wirkstoff einen zusätzlichen Nutzen bietet gegenüber bereits verwendeten Medikamenten und Therapien. Dann befasst sich der G-BA, das Selbstverwaltungsgremium aus Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, damit, ob er der Bewertung des IQWiG folgt.
Stellt der G-BA keinen Zusatznutzen fest, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für das Medikament nur die gleichen Kosten, wie für die bisherigen Therapien. Da diese im Vergleich zu Lecanemab deutlich niedriger liegen, ist es fraglich, ob der Wirkstoff gesetzlich Versicherten dann noch zur Verfügung stehen wird.
Denn zum einen könnte sich der Hersteller weigern, den deutlich niedrigeren Preis zu akzeptieren. Zum anderen könnten Ärzte es ablehnen, das Medikament auf Kassenkosten zu verordnen, aus Furcht vor Regressforderungen.
In den ersten sechs Monaten nach dem Markteintritt von Lecanemab in Deutschland übernähmen die Krankenkassen die vom Hersteller festgelegten Kosten für das betreffende Medikament unabhängig von der IQWiG-Bewertung, stellte der G-BA gegenüber dem Tagesspiegel klar. Über den Zusatznutzen von Lecanemab und damit über die weitere Erstattungsfähigkeit werde der G-BA Mitte Februar 2026 entscheiden, teilte Ann Marini, Sprecherin des Gremiums, mit. „Die Entscheidungen des G-BA weichen durchaus auch mal von den Bewertungsergebnissen des IQWiG ab.“
Die positiven Effekte von Lecanemab gehen vor allem auf Patienten und Patientinnen zurück, die nicht nach deutschem Therapiestandard behandelt wurden.
Daniela Preukschat, IQWiG
Das Institut hat für seine Bewertung Daten herangezogen, die der Hersteller im Rahmen der Zulassungsstudie gewonnen hat. Dabei berücksichtigte es, ob und welche Vorteile Lecanemab im Vergleich zu bisherigen Therapien für Betroffene mit leichten kognitiven Störungen und Patienten mit leichter Alzheimer-Demenz hat.

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Diese Therapien bestehen bei der ersten Gruppe in „beobachtendem Abwarten“, also regelmäßigen Untersuchungen, ohne Medikamente einzusetzen. Bei der zweiten Gruppe ist das eine Behandlung mit sogenannten „Acetylcholinesterase-Inhibitoren“. Das sind Medikamente, die den Abbau bestimmter Botenstoffe zur Übertragung von Nervenimpulsen hemmen. Dadurch ist mehr von dem Botenstoff im Organismus aktiv, wodurch das Nervensystem besser funktionieren soll.
Zwar hatte die Zulassungsstudie eine Verbesserung bei den teilnehmenden Probanden gezeigt. Doch das lässt das IQWiG nicht gelten. „Die positiven Effekte von Lecanemab in der Gesamtpopulation der Studie gehen vor allem auf Patienten und Patientinnen zurück, die nicht nach deutschem Therapiestandard behandelt wurden“, sagt Daniela Preukschat, Bereichsleiterin chronische Erkrankungen im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung, laut einer Pressemitteilung des Instituts.
An der Entscheidung des IQWiG gibt es Kritik von Fachärztinnen und -ärzten. Harald Prüß, Chef der Abteilung für Experimentelle Neurologie der Charité, sagt, dass in Fachkreisen die Befürchtung bestehe, diese Entscheidung habe auch politische Gründe. „Möglicherweise soll so Einfluss auf neue Ausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen genommen werden“, sagte Prüß dem Tagesspiegel.
Diejenigen, die es sich leisten können, privat um die 20.000 Euro pro Jahr aufzubringen für die Therapie mit Lecanemab, werden das angesichts der Erfolge sicher tun.
Harald Prüß, Neurologe an der Charité
Der Neurologe bedauert die Entscheidung. „Die Verzögerung des Fortschreitens von Alzheimer durch dieses Medikament ist fundiert nachgewiesen worden“, sagt der Leiter des Gedächtniszentrums des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen in Berlin (DZNE). Bisherige Therapien haben lediglich eine Verzögerung am Anfang der Behandlung erreicht.
Bei Lecanemab dagegen steigert sich der verzögernde Effekt immer mehr im Laufe der Behandlung. „Inzwischen liegen die Beobachtungsdaten über vier Jahre vor“, sagt Prüß. Darin zeige sich, dass sich der geistige Verfall der kognitiven Fähigkeiten bei an Alzheimer erkrankten Menschen durch das Medikament bereits um ein Jahr hinauszögern lasse.
Das bedeute, dass der Verlust der kognitiven Fähigkeiten in der behandelten Patientengruppe erst nach vier Jahren auf dem gleichen Niveau ist wie in der Kontrollgruppe bereits nach drei Jahren. In acht Jahren sehe man vielleicht schon eine Verzögerung um zwei Jahre, sagt der Neurowissenschaftler. „Das ist für die Betroffenen eine unglaublich wichtige Zeit und ein Gewinn an Lebensqualität.“
Prüß befürchtet, dass nun bei der Therapie von Alzheimer eine Zwei-Klassen-Medizin Einzug hält. „Diejenigen, die es sich leisten können, privat um die 20.000 Euro pro Jahr aufzubringen für die Therapie mit Lecanemab, werden das angesichts der Erfolge sicher tun.“ Die anderen, die das nicht können, würden also früher an Alzheimer-Symptomen erkranken.
Transparenzhinweis: Im Text wurde die Stellungnahme des G-BA ergänzt, dass ein neues zugelassenes Medikament unabhängig von der IQWiG-Bewertung sechs Monate lang von den Kassen innerhalb der zugelassenen Anwendung erstattet wird und dass das Gremium auch von der Bewertung des Institutes abweichen kann.
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