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Die Gematik erlaubt wieder das seit 2022 verbotene Videoident-Verfahren. 

© Getty Images/Westend61/Westend61

Tagesspiegel Plus

Zugang zur elektronischen Patientenakte soll leichter werden: Privatanbieter erhält Zulassung für Video-Identifizierung 

2022 wurde die Identifizierung per Video für die elektronische Patientenakte verboten, jetzt ist sie wieder erlaubt. Wie das Verfahren funktioniert und warum es erneut Kritik daran gibt.

Stand:

Was für das Online-Banking sicher genug ist, war es für die elektronische Patientenakte lange nicht: die Identifizierung per Video. Im Sommer 2022 verbot die zuständige Gematik – die halbstaatliche Betreibergesellschaft für die Digitalisierung im Gesundheitswesen – das Videoident-Verfahren in der Telematikinfrastruktur.

Damit stand das Verfahren auch für die Registrierung für die elektronische Patientenakte (ePA) nicht zur Verfügung. Deshalb mussten gesetzlich Krankenversicherte, die sich für den Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte anmelden wollten, auf kompliziertere und aufwändigere Prozesse zurückgreifen.

Doch jetzt ist wieder Bewegung auf dem Markt. Seit Anfang August ist das Verfahren „Nect Ident mit ePass“ des Hamburger Unternehmens Nect für die Telematikinfrastruktur freigegeben. Somit erlaubt die Gematik nach drei Jahren wieder ein Identifikationsverfahren per Video für Versicherte.

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