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E. Jean Carroll im September 2024 nach einem Gerichtstermin in New York.

© AFP/Leonardo Munoz/Archiv

Berufungsgericht bestätigt Verleumdungsurteil: Trump muss E. Jean Carroll gut 83 Millionen Dollar zahlen

Die frühere Kolumnistin Carroll wirft dem US-Präsidenten vor, sie vergewaltigt zu haben. Trump reagierte mehrfach mit Verunglimpfungen gegen sie. Nun muss er ihr hohen Schadenersatz zahlen.

Stand:

Juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Ein New Yorker Berufungsgericht hat eine Millionenstrafe gegen Trump wegen Verleumdung einer Autorin bestätigt.

Der Präsident muss gut 83 Millionen Dollar (gut 70 Millionen Euro) an die frühere Kolumnistin der Zeitschrift „Elle“, E. Jean Carroll, zahlen, wie das US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk am Montag urteilte.

Ein Geschworenengericht hatte Trump im Januar 2024 in einem Zivilverfahren zu dem vergleichsweise hohen Schadenersatz verurteilt, weil er Carroll nach Missbrauchsvorwürfen jahrelang verunglimpft hatte.

Die heute 81-jährige Carroll hatte den zwei Jahre jüngeren Trump beschuldigt, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben.

Demnach habe sie Trump helfen wollen, ein Geschenk für eine andere Frau auszusuchen. Sie hätten sich Dessous angesehen. Danach habe Trump sie in eine Umkleidekabine gelockt, ihren Kopf gegen die Wand gestoßen und sie vergewaltigt.

Carroll sagte, sie könne sich nicht an das genaue Datum oder Jahr erinnern. Zwei von Carrolls Freunden bestätigten, sie habe ihnen damals von der Vergewaltigung erzählt, sie aber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Carroll erklärte, sie habe sich 2017 entschlossen, ihr Schweigen zu brechen. Grund seien Berichte über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein.

Damals gingen viele Frauen mit Berichten über ähnliche Erfahrungen an die Öffentlichkeit. Die Geschworenen im Bezirksgericht in Manhattan hatten 2023 den Vorwurf der Vergewaltigung als nicht bewiesen angesehen, den Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Verleumdung aber anerkannt. (AFP, Reuters)

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