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Auf dem Bild ist Ursula von der Leyen vor einer Europa-Flagge zu sehen.

© Anna Ross/dpa

Urteil zu „Pfizergate“: Von der Leyen darf Pandemie-SMS an Pharma-Chef nicht geheim halten

Während der Corona-Pandemie schickte die EU-Kommissionspräsidentin SMS an den Chef des Pharmaunternehmens Pfizer – will diese aber nicht herausgeben. Nun hat sie vor Gericht eine Niederlage kassiert.

Stand:

Im Rechtsstreit um Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert.

Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt.

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Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.

Eine Journalistin der „New York Times“ beantragte daraufhin zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die Kommission wiegelte mit der Begründung ab, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an. (dpa)

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