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Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj

© Imago/President of Ukraine

„Dazu entscheiden, den Mördern zu dienen“: Selenskyj entzieht Putin-Vertrautem die ukrainische Staatsbürgerschaft

Der Abgeordnete Medwetschuk gelangte im September im Rahmen eines Gefangenenaustausches nach Russland. Neben ihm wurden drei weitere Politiker ausgebürgert.

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Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat vier prorussische Parlamentsabgeordnete ausgebürgert. „Wenn Volksvertreter beschließen, nicht dem ukrainischen Volk zu dienen, sondern den Mördern, die in die Ukraine gekommen sind, dann werden unsere Schritte angemessen sein“, sagte der 44-Jährige am Dienstag in seiner täglichen Videoansprache.

Die Ausbürgerung sei gemäß der Verfassung auf Basis von Informationen des Geheimdienstes SBU und des Migrationsdienstes getroffen worden, sagte Selenskyj. „Unsere Dienste funktionieren“, fügte der Präsident hinzu.

Der ukrainische Pass wurde dabei dem Abgeordneten Viktor Medwetschuk entzogen, der im September im Rahmen eines Gefangenenaustausches nach Russland gelangte. Medwetschuk ist ein Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin Die anderen drei Betroffenen werden ebenfalls im Nachbarstaat vermutet.

Alle vier vertraten die nach dem russischen Einmarsch vom Februar 2022 verbotene Partei „Oppositionsplattform - Für das Leben“. Bei allen vier Parlamentsabgeordneten wird eine vorhandene russische Staatsbürgerschaft vermutet. Medwetschuk war Chef der verbotenen prorussischen Partei und wurde des Hochverrats beschuldigt.

Ausbürgerungen waren früher gängiges Mittel

Von zwei weiteren Abgeordneten der Partei, Taras Kosak und Renat Kusmin, ist Kusmin ebenfalls wegen Hochverrats angeklagt. Bei dem vierten handelt es sich um Andrii Derkatsch. Er wurde wie Kusmin von den USA auf eine Sanktionsliste gesetzt. Ihm wird vorgeworfen, Russland bei der Einmischung in die Präsidentenwahl 2020 geholfen zu haben. 

Ausbürgerungen von politisch unliebsamen Personen waren unter Selenskyjs Vorgänger Petro Poroschenko und in der Sowjetunion ein gängiges Mittel. Eigentlich verbietet Artikel 25 der ukrainischen Verfassung den Entzug der ukrainischen Staatsbürgerschaft. Im Staatsbürgerschaftsgesetz ist allerdings nicht vorgesehen, eine zweite Staatsbürgerschaft zu haben.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, kann die ukrainische verlieren. Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann der Verfassung nach als Grundlage für den Entzug des Parlamentsmandats dienen.

Nach unbestätigten Medienberichten hatte Selenskyj kurz vor Neujahr 13 hochgestellten Geistlichen der lange mit Moskau verbundenen ukrainisch-orthodoxen Kirche ausgebürgert. Im vergangenen Jahr entzog Selenskyj Berichten zufolge bereits seinem Förderer Ihor Kolomojskyj und gut einem Dutzend anderen Ukrainern den ukrainischen Pass. (dpa, Reuters)

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