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HANDOUT - 19.05.2023, Saudi-Arabien, Dschidda: Dieses von Saudi Press Agency, der offiziellen Nachrichtenagentur von Saudi Arabien, zur Verfügung gestellte Foto zeigt Baschar al-Assad, Präsident von Syrien, während des arabischen Gipfels. (zu dpa: «Assad soll sich erstmals zu Flucht nach Moskau äußern») Foto: -/Saudi Press Agency/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/-

Erklärung des gestürzten Machthabers aufgetaucht: Assad soll sich erstmals nach seiner Flucht aus Syrien geäußert haben

Gut eine Woche nach der Flucht Baschar al-Assads aus Syrien taucht eine Erklärung auf. Ob sie tatsächlich von ihm stammt, ist unklar. Assad soll darin beteuern, seine Pflichten bis zuletzt erfüllt zu haben.

Stand:

Syriens gestürzter Machthaber Baschar al-Assad soll sich erstmals zu seiner Flucht nach Moskau geäußert haben. Diese sei nicht freiwillig gewesen, erklärte Assad in einer auf Englisch verfassten, einseitigen Erklärung, die im Kanal seiner früheren Präsidentschaft in Syrien bei Telegram verbreitet wurde. Ob die Erklärung echt ist, ließ sich zunächst nicht überprüfen.

„Ich bin in Damaskus geblieben und habe meine Pflichten bis zum frühen Sonntagmorgen, 8. Dezember, wahrgenommen“, heißt es in der Erklärung. Im Zuge der Offensive von „Terroristen“ auf Damaskus sei Assad zum russischen Militärstützpunkt in Latakia gereist.

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„Als sich die Lage am Boden in der Gegend weiter verschlechterte, wurde auch die russische Militärbasis verstärkt mit Drohnen angegriffen.“ Moskau habe dann eine sofortige Evakuierung des Stützpunkts nach Russland für den Abend des 8. Dezember angeordnet.

„Ich habe zu keinem Zeitpunkt während dieser Ereignisse in Betracht gezogen, zurückzutreten oder Asyl zu beantragen“, teilte Assad der Erklärung zufolge mit. „Ich habe niemals Positionen zur persönlichen Bereicherung angestrebt, sondern habe mich immer als Hüter eines nationalen Projekts verstanden.“ Weiter behauptete Assad, er sei „unerschütterlich“ dem Ziel verpflichtet gewesen, den Willen des syrischen Volkes durchzusetzen und den syrischen Staat und dessen Institutionen zu schützen. (dpa)

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