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Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Strassburg, 24.01.2023.

© Imago/Kira Hofmann

Führung zur Verantwortung ziehen: Europarat fordert wegen des Ukraine-Krieges einstimmig ein Sondertribunal

Ein Sondertribunal könnte wegen des Verbrechens der „Aggression“ gegen Russland vorgehen. Selenskyj hatte es bereits mehrfach gefordert.

Der Europarat hat angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einstimmig die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals gefordert. Mit 100 Ja-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedeten die Vertreter der 46 Mitgliedstaaten am Donnerstag eine Resolution.

Sie fordert, die Regierungs- und Militärspitze in Russland und in Belarus, die die Aggression gegen die Ukraine „geplant, vorbereitet, eingeleitet oder ausgeführt“ habe, zur Verantwortung zu ziehen.

„Ohne ihre Entscheidung, diesen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen, wären die daraus resultierenden Übergriffe, Zerstörungen, Todesfälle und Schäden nicht eingetreten“, erklärte die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg.

Einige Handlungen könnten als „Völkermord“ bezeichnet werden

In der Resolution wurde zudem betont, dass einige der von Russland in der Ukraine gegen Zivilisten begangene Handlungen, darunter Morde und Zwangsumsiedlungen von Kindern zum Zwecke ihrer Russifizierung, unter die Definition von „Völkermord“ im Sinne des internationalen Übereinkommens von 1948 „fallen könnten“.

Die Parlamentarische Versammlung rief die Mitgliedstaaten des Europarates dazu auf, ein solches Tribunal mit der Unterstützung möglichst vieler Staaten und internationaler Organisationen einzurichten, einschließlich der UN-Vollversammlung. Bei ihrem Gipfeltreffen im Mai in Reykjavik sollten zudem die Staats- und Regierungschefs des Europarates dem Projekt „politische Unterstützung“ zukommen lassen.

Einen ähnlichen Text hatte vergangene Woche bereits das EU-Parlament angenommen.

Ein Sondertribunal könnte wegen des Verbrechens der „Aggression“ gegen Russland vorgehen - anders als der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Da Russland den IStGH nicht anerkennt, kann der Gerichtshof nur mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine untersuchen.

Auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte vergangene Woche ein neuartiges Ukraine-Tribunal angeregt, um „gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen“ zu können. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte dies bereits mehrfach gefordert, ebenso wie die baltischen Staaten.

Zum Europarat zählen seit dem Ausschluss Russlands 46 Länder. Die Länderorganisation mit Sitz in Straßburg setzt sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein. (AFP)

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