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Ein Demonstrant hält am 18. Juli 2025 vor dem Weißen Haus in Washington, D.C., ein Schild hoch, auf dem die Freigabe aller Akten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein gefordert wird.

© AFP/Alex Wroblewski

Fall um Sexualstraftäter Epstein : Protokolle der Grand Jury enthalten angeblich nur Aussagen von zwei Zeugen

Die Trump-Regierung kündigte an, die Freigabe der Aussagen im Fall Jeffrey Epstein zu beantragen. Nun wird bekannt, dass diese nur Aussagen von zwei Strafverfolgungsbeamten enthält.

Stand:

Die Grand-Jury-Protokolle, die das US-Justizministerium im Fall Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell veröffentlichen möchte, enthalten lediglich Aussagen von zwei Strafverfolgungsbeamten. Das geht aus einer am Dienstag eingereichten Gerichtsakte hervor, wie die Washington Post berichtet.

Diese Enthüllung wirft die Frage auf, ob die geplante Veröffentlichung den Forderungen nach mehr Transparenz in den Ermittlungen gegen Epstein nachkommen wird. Anhänger von Ex-Präsident Donald Trump hatten dies gefordert.

Zwar ist es nicht ungewöhnlich, dass Grand Juries nur Zeugen aus Ermittlerkreisen anhören. Deren Aussagen geben meist einen Überblick über gesammelte Beweise, enthalten aber selten detaillierte Informationen.

Anfang des Monats hatte das Justizministerium auf Trumps Anweisung Bundesrichter in Manhattan und Florida um Freigabe der Protokolle gebeten. Hintergrund war der Druck von Trump-Verbündeten, die vermuten, dass weitere Personen aus Epsteins Umfeld in dessen Verbrechen verwickelt sein könnten.

Jay Clayton, kommissarischer US-Staatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York, betonte in der Gerichtsakte: „Das öffentliche Interesse an diesen Fällen ist ungebrochen.“ Generalstaatsanwältin Pam Bondi und ihr Stellvertreter Todd Blanche unterzeichneten das Dokument ebenfalls.

Epstein starb 2019 in Untersuchungshaft – offiziell durch Suizid. Maxwell wurde 2021 verurteilt und verbüßt eine 20-jährige Haftstrafe in Florida. Diese Entwicklungen haben den Wunsch nach vollständiger Aufklärung der FBI-Ermittlungen jedoch nicht gemindert.

Laut Clayton hörte die Grand Jury in Manhattan im Juni und Juli 2019 nur einen FBI-Agenten an. Dieser fasste Aussagen von Epstein-Opfern und anderen Personen zusammen. Im Fall Maxwell sagte derselbe Agent 2020 und 2021 aus, ergänzt durch die Aussage eines New Yorker Polizisten einer FBI-Sonderkommission für Kinderausbeutung und Menschenhandel.

Das Justizministerium informierte fast alle in den Protokollen erwähnten Epstein-Opfer über den Veröffentlichungsversuch. Die US-Bezirksrichter Richard M. Berman und Paul A. Engelmayer setzten eine Frist bis Dienstag für mögliche Einwände gegen eine Veröffentlichung mit Schwärzungen.

Selbst bei Zustimmung der Opfer steht das Justizministerium vor rechtlichen Hürden. Geheimhaltungsvorschriften für Grand Juries verbieten normalerweise die Offenlegung solcher Unterlagen, außer in speziellen gerichtlichen Verfahren.

Berman und Engelmayer kritisierten, dass das Justizministerium bisher keine rechtlichen Gründe für eine Veröffentlichung dargelegt habe. Das Argument des „öffentlichen Interesses“ reiche nicht aus.

Eine Bundesrichterin in Florida lehnte vergangene Woche bereits den Antrag ab, Grand-Jury-Protokolle zu Epstein aus den Jahren 2005 und 2007 freizugeben. Sie verwies auf striktere lokale Vorschriften zur Geheimhaltung. (Tsp)

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